KIEL. Schleswig-Holstein wird Mitantragssteller einer von Nordrhein-Westfalen initiierten Bundesratsinitiative zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende. Das hat das Landeskabinett gestern (03. Juni) beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig alle Menschen in Deutschland grundsätzlich als Organspender gelten, wenn sie dem nicht widersprechen.
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betont: „Zu viele Menschen in Deutschland warten auf ein Spenderorgan, weil es zu wenige gespendete Organe gibt. Auch in Schleswig-Holstein ist dies feststellbar, wo aktuell 394 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan warten. Schleswig-Holstein unterstützt deshalb die Widerspruchslösung. Damit werden die Menschen nicht zu einer Organspende gezwungen. Sie müssen aber ausdrücklich widersprechen, wenn sie nicht Organspender werden möchten. Das ist ein richtiger Ansatz, denn eine deutliche Mehrheit der Menschen in Deutschland steht der Organspende positiv gegenüber, ihre Entscheidung ist aber nicht dokumentiert. Dieses Problem soll mit der Widerspruchslösung behoben werden. Sie kann damit einen entscheidenden Beitrag leisten, die Zahl der Organspenden zu steigern und Wartezeiten auf ein Organ deutlich zu verkürzen. In anderen europäischen Staaten ist dies nach Einführung der Widerspruchslösung bereits erfolgreich gelungen.
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Der Gesetzentwurf sieht konkret vor, dass jeder Mensch in Deutschland grundsätzlich Organ- oder Gewebespenderin oder -spender ist, es sei denn, es liegt ein erklärter Widerspruch vor. Laut Gesetzentwurf kann ein Widerspruch im bereits bestehenden Organspende-Register, in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder anderweitig schriftlich dokumentiert werden. Der Widerspruch kann laut Entwurf auch mündlich gegenüber Angehörigen geäußert werden. Ein Widerspruch gegen eine Organspende müsste nicht begründet werden. Laut Gesetzentwurf ist eine Organspende bei Verstorbenen unzulässig, die nicht in der Lage waren, die Tragweite einer Organspende zu erkennen und deshalb keinen Willen abgegeben haben. Auch nach Einführung der Widerspruchslösung soll dem Gesetzentwurf zufolge eine kontinuierliche Aufklärung sichergestellt werden, um zu gewährleisten, dass alle Menschen selbstbestimmt über eine mögliche Organ- oder Gewebespende entscheiden können.
Aktuell gilt in Deutschland die Entscheidungslösung bei der Organspende. Organe und Gewebe dürfen nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung gefragt.
Die Initiative wird am 14. Juni in den Bundesrat eingebracht. Findet sie eine Bundesratsmehrheit, muss sich der Bundestag mit ihr befassen. Zuletzt hatte der Bundestag im Jahr 2020 zum Vorgehen bei der Organspende abgestimmt – mit einer Mehrheit für die Entscheidungs- und gegen die Widerspruchslösung. Die Zahl der Organspenden ist jedoch weiterhin deutlich zu niedrig.
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