KIEL. Die Ergebnisse einer Umfrage der Neuen Richtervereinigung (NRV) vom 27. November zur E-Akte Justiz, wonach die Zufriedenheit und Akzeptanz der Umstellung auf die elektronische Akte an vielen Stellen verbesserungswürdig ist, nimmt das Ministerium ernst. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Einführung der E-Akte in der Justiz betraut sind, engagieren sich mit aller Kraft, um eine stetige Verbesserung und Optimierung der E-Akte voranzutreiben. Ebenfalls hat die Umfrage gezeigt, dass auch bei der Einbindung in die Fortentwicklung der elektronischen Akte Verbesserungspotentiale bestehen. Die Umfrage der NRV hat einen wertvollen Fundus an Hinweisen gegeben, worauf alle Beteiligten zukünftig ein besonderes Augenmerk richten müssen. Der bis zum 31. Dezember 2025 dauernde Transformationsprozess wird auch vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse weiterentwickelt werden. Wie aus den Einzelkommentaren der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Umfrage deutlich wird, richtet sich die Kritik nicht vorrangig gegen die elektronische Akte an sich. Bei näherer Betrachtung decken sich die Ergebnisse mit Erkenntnissen etwa aus der Umfrage 2022, den regelmäßigen Erörterungen mit der Justiz, den Fehlermeldewegen und dem Erfahrungsaustausch der Bundesländer.
Dazu einige weitergehende Informationen zur E Akte Justiz und den Ergebnissen der Umfrage:
- Die elektronische Justizakte ist per Bundesgesetz in der gesamten Justiz bis zum 31. Dezember 2025 einzuführen. Es handelt sich um den größten Transformationsprozess in der deutschen Justizgeschichte, der zugleich einhergeht mit einer weit über die E-Akte hinausreichenden Digitalisierung der Justiz, insbesondere dem elektronischen Rechtsverkehr, der Eröffnung von Online-Verhandlungen usw. Der vollständige Verzicht auf Papier bedingt eine fundamentale Umstellung der Arbeitsabläufe.
- Schleswig-Holstein hat sich bewusst für einen frühzeitigen Beginn der Einführung und für eine justiznahe Steuerung des Transformationsprozesses entschieden. Das beim MJG angesiedelte Projekt E-JustizSH wird von einem Lenkungsausschuss gesteuert, in dem alle Gerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaft gleichermaßen wie das Ministerium vertreten sind. Die Personalvertretungen haben allen Entscheidungen zugestimmt. Die einzelnen Teilprojekte zur konkreten Einführung der E-Akte sind direkt in der Justiz angesiedelt.
- Die Einführung der E-Akte zeichnet sich durch eine hohe Komplexität aus. Das durch einen Verbund mit weiteren Bundesländern bezogene Programm muss auf mehreren Tausend Arbeitsplätzen mit unterschiedlicher Hardware und zahlreicher weiterer Software, insbesondere den unterschiedlichen Fachverfahren der einzelnen Gerichtsbarkeiten, zusammenarbeiten.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im MJG, im Projekt E-JustizSH und in den Teilprojekten betreiben die Einführung der E-Akte und ihre stetige Verbesserung sowie die Optimierung aller weiteren für die Performance relevanten Faktoren unter großem – auch zeitlichen – Druck aber mit hoher Motivation für die Justiz. Viele von ihnen stammen selbst aus der Justiz und sind mit den dortigen Abläufen und Anforderungen vertraut.
- Die Ergebnisse der Umfrage werden im Detail ausgewertet und fließen in den kontinuierlichen Verbesserungsprozess ein. Sie wurden bereits in einer mehrstündigen öffentlichen Veranstaltung am 25. November in Ratzeburg mit allen Interessierten erörtert. Am 6. Dezember folgt ein Bericht des MJG im Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages.
- Bei der gebotenen differenzierten Betrachtung der Umfrageergebnisse fällt etwa ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Zufriedenheit mit der E-Akte und dem Zeitpunkt ihrer Einführung resp. der Nutzungsdauer auf: Bei den Amtsgerichten, wo derzeit gerade erst die Einführung läuft, ist die Zufriedenheit mit am niedrigsten. In der Arbeitsgerichtsbarkeit, wo mit der Einführung begonnen wurde, ist die Zufriedenheit am höchsten. Das korrespondiert etwa mit dem öffentlichen Bericht der damaligen Präsidentin des Landesarbeitsgerichts zum seinerzeitigen Einführungsprozess in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Bei den Amtsgerichten erfolgt zudem eine vollständige Umstellung aller laufenden Betreuungsverfahren; dies führt zu einer hybriden Aktenführung (d.h. die bis dahin in Papierform geführten Akten werden ab dem Stichtag elektronisch fortgeführt) was temporär mit einem deutlichen Mehraufwand bei der Bearbeitung entsprechender Verfahren verbunden ist. Das trägt sicherlich ebenfalls zu einer zunächst negativeren Bewertung der E-Akte bei.
- In einer Vielzahl von Kategorien liegt die Gesamtzahl der Befragten, die die Auswirkung neutral, eher gut oder sehr gut bewertet, bereits jetzt über 50%. Kategorien, wo die Zahl darunterliegt, wird das MJG künftig noch stärkeres Augenmerk widmen. Es sind aber durchaus auch positive Ausschläge zu verzeichnen, von denen (mit über 70% positiven Rückmeldungen) besonders die Möglichkeiten mobilen Arbeitens (z.B. Homeoffice) mit der E-Akte Justiz im Vergleich zur Situation vor dem Rollout hervorzuheben ist. Dabei handelt es sich nicht zuletzt um eine für die Nachwuchsgewinnung bedeutsame Verbesserung.
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