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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Justizministerin von der Decken zum Ausbildungsabschluss der Drogenspürhunde des Justizvollzuges: „Die Spürhunde werden uns im Vollzug wertvolle Dienste leisten“



Letzte Aktualisierung: 17.11.2023

NEUMÜNSTER. Die Drogenspürhunde des Justizvollzuges haben ihre Ausbildung abgeschlossen und im Rahmen von Einsätzen bereits erste Drogen im Vollzug gefunden. Justizministerin Kerstin von der Decken informierte sich heute (17. November) in der alten Justizvollzugsschule in Neumünster über die umfangreiche Ausbildung und wohnte einer Demonstration der Drogensuche bei. „Ich freue mich, dass alle drei Diensthundeteams auch das letzte Ausbildungsmodul erfolgreich beendet haben. Jetzt kann in den Justizvollzugseinrichtungen noch gezielter nach Drogen gesucht werden“, so die Ministerin.

Die neuen Justizhundeteams haben die Aufgabe, durch Kontrollmaßnahmen die Sicherheitslage in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes zu verbessern, insbesondere das Einbringen von Betäubungsmitteln zu verhindern sowie bereits eingebrachte Drogen aufzufinden. Neben der Absuche von Räumlichkeiten, Freiflächen und Gegenständen können nunmehr auch Personen etwa beim Besuch durch die Diensthunde abgesucht werden. Aber auch die eingehende Post, Pakete und Besitztümer der Gefangenen sowie ein- und ausfahrende Fahrzeuge und Personen werden von den Hunden kontrolliert werden.

Hintergrund

Die Kontrollen werden mit technischen oder auch sonstigen Hilfsmitteln wie beispielsweise Diensthunden auf der Grundlage des Landesstrafvollzugsgesetzes (LStVollzG SH) durchgeführt. Dieses sieht vor, dass in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein Gefangene, ihre Besitztümer und die Hafträume zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung kontrolliert werden dürfen (§ 102 Abs. 1 LStVollzG SH). Dieses umschließt auch die Kontrolle von Besuchern, Externen oder Dritten 45(§ 44 Abs. 1, § 45 Abs. 2 LStVollzG SH). Voraussetzung für eine Kontrolle von Personen sind passiv verweisende Diensthunde ohne Schutzhund-Ausbildung. Dies ist für den Vollzug vorgesehen und wird durch eine gesonderte Ausbildung gewährleistet.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Marius Livschütz | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de |
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