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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Justizsenatorin Gallina und Justizministerin von der Decken weihen Digitales Prüfungszentrum der Justiz ein



Letzte Aktualisierung: 16.11.2023

Klausuren zu den juristischen Staatsexamina können künftig elektronisch in Hamburg geschrieben und geprüft werden. Bei einem Rundgang unter anderem mit Justizsenatorin Anna Gallina, Schleswig-Holsteins Justizministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken und dem Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Dr. Marc Tully, sind die modernen Räume in der Dammtorstraße 14 eingeweiht worden. Dort können künftig bis zu 150 Kandidat:innen aus Hamburg und Schleswig-Holstein gleichzeitig geprüft werden.

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina: "Das Staatsexamen 2.0 startet in Hamburg. Handschriftliche Klausuren sind nicht mehr zeitgemäß. Genau dieser Zettelwirtschaft setzen wir mit dem digitalen Prüfungszentrum der Justiz ein Ende. In den neuen hellen und freundlichen Prüfungsräumen setzen wir auch ein Anliegen der Bürgerschaft um. Mit der eKlausur vermeiden wir Prüfungsverzerrungen, erhöhen die Chancengleichheit und machen auch die Arbeit für die Prüfer:innen einfacher. Ein weiterer Vorteil ist die zentrale Lage der neuen Prüfungsräume mitten in der Stadt, die für alle sehr gut zu erreichen sind."

Schleswig-Holsteins Justizministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken: "Ich freue mich sehr, dass wir mit dieser Vereinbarung einen weiteren Schritt in Richtung der Digitalisierung der Justiz gehen. Die jahrzehntelange Zusammenarbeit mit Hamburg und Bremen bei der Zweiten juristischen Staatsprüfung hat sich bewährt und wird nun noch mal weiterentwickelt. Durch Einführung der eKlausur in so kurzer Zeit, nachdem der Bundesgesetzgeber den Weg für das eExamen bereitet hat, haben die drei Länder gezeigt, dass sie den deutlichen Ruf der künftigen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer nach der eKlausur gehört haben. Dabei wurde trotz des straffen Zeitplans eine technisch zuverlässige Lösung gefunden."

Der Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Dr. Marc Tully: "Die Einführung der eKlausur ist für die Prüfungsämter ein großer Schritt in die Zukunft, den Senat und Bürgerschaft durch Bewilligung der Mittel für passende Räumlichkeiten und die technische Ausstattung ermöglicht haben. Vor allem ist sie eine großartige Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für deren unermüdlichen Einsatz ich sehr dankbar bin."

Die beiden großen Klausurräume bieten Platz für bis zu 150 Kandidat:innen. Die Fläche in der Dammtorstraße 14 – in Nähe der Prüfungsämter – beträgt rund 850 Quadratmeter. Die Räume wurden speziell umgebaut, jeder Arbeitsplatz verfügt über einen 24 Zoll großen Bildschirm, eine besonders geräuscharme Flüstertastatur und eine entsprechend leise Maus. Eine Sichtschutzfolie auf den Bildschirmen soll das Abschreiben verhindern, zudem sind überall schallabsorbierende Sichtschutzwände installiert.

Für die eKlausur wird eine spezielle Software verwendet. Der Aufgabentext wird bei den Examensklausuren wie bisher auf Papier ausgegeben, die Gesetzestexte und Kommentare bringen die Teilnehmenden weiterhin selbst mit. Zudem wird es an jedem Platz weiterhin ausreichend Konzeptpapier geben. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die Klausuren mit der Hand zu schreiben.

Ab der kommenden Woche finden Probeklausuren statt – zunächst weiter handschriftlich, um Abläufe und Wege in den neuen Räumen zu testen. Es wird aber auch schon einen ersten elektronischen Pilotbetrieb für eine Probeklausur geben. Ab Januar 2024 werden die regulären Probeklausuren zur Examensvorbereitung auf das elektronische Format umgestellt. Der Echtbetrieb im Examen soll im April 2024 beginnen.

Darüber hinaus erlauben die neuen Klausurräume vielfältige Nutzungen durch andere städtische Einrichtungen. Der Bedarf der Prüfungsämter und der Personalstelle für den juristischen Vorbereitungsdienst für die Klausurräume umfasst etwas mehr als sechs Monate im Jahr, sodass in den verbleibenden Zeiträumen die Räume anderen Dienststellen der Stadt oder Dritten zur Verfügung stehen können (z.B. für Schulungen).

Hintergrund

Studierende der Rechtswissenschaft aus Hamburg legen die erste juristische Staatsprüfung vor dem Justizprüfungsamt ab. Das Gemeinsame Prüfungsamt ist zuständig für die zweite juristische Staatsprüfung der Referendar:innen aus den Ländern Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg. Beide Ämter sind dem Hanseatischen Oberlandesgericht angegliedert und führen an insgesamt 84 Tagen im Jahr Klausuren durch. Jeder Prüfling schreibt sechs (1. Staatsexamen) bzw. acht Klausuren (2. Staatsexamen) innerhalb von bis zu zwei Wochen. Künftig haben auch die Referendar:innen aus Schleswig-Holstein die Möglichkeit, die elektronischen Klausuren in den neuen Räumen in Hamburg anzufertigen.

Nach der Öffnung der Examensklausuren für das elektronische Format (§ 5d Absatz 6 Satz 2 des Deutschen Richtergesetzes) sind alle Länder mit den Vorbereitungen für die Einführung der elektronischen Klausuren im juristischen Staatsexamen befasst. Weil sich mit der eKlausur die Anforderungen an Platzbedarf und Ausstattung der Arbeitsplätze erheblich ändern, war eine Realisierung in den vorhandenen Räumlichkeiten am Dammtorwall nicht möglich. Eine Einschränkung der Prüfungskapazitäten kommt aber nicht in Betracht, weil die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Interesse einer demografiefesten Justiz auf juristischen Nachwuchs angewiesen sind.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dennis Sulzmann, Pressesprecher, Freie und Hansestadt Hamburg in Abstimmung mit Oliver Breuer / Christian Kohl / Marius Livschütz | Ministerium für Justiz und Gesundheit Schlesiwg-Holstein | 24103 Kiel | Telefon 0431 988-2654 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

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