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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Justizministerin von der Decken zu Ergebnissen der Justizministerkonferenz



Letzte Aktualisierung: 10.11.2023

BERLIN/KIEL. Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat auf ihrer heutigen (10. November) Sitzung in Berlin wichtige Beschlüsse gefasst. Die Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer verabschiedeten einstimmig eine Resolution zum anti-semitischen Terror der Hamas in Israel und dem konsequenten strafrechtlichen Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Sie bekräftigten die Sicherheit Israels als deutsche Staatsräson. Jede Form des Antisemitismus müsse klar und schonungslos benannt und – auch mit den Mitteln des Strafrechts – bekämpft werden. Beim Vorliegen etwaiger Schutzlücken im Hinblick auf das Existenzrecht Israels, den Schutz jüdischen Lebens und den Erhalt des öffentlichen Friedens in Deutschland würden schnellstmöglich gemeinsam mit dem Bundesminister der Justiz Vorschläge zur Behebung dieser Lücken erarbeitet. An der Konferenz nahmen auch der israelische Botschafter, Ron Prosor, und der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, teil.

Auf Antrag Schleswig-Holsteins und Baden-Württembergs wurde zudem die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) gebeten, umfassende und differenzierte eigene Untersuchungen zum Lagebild und der Erledigungspraxis bei Messerangriffen anzustellen. Dazu er-klärte Schleswig-Holsteins Justizministerin Kerstin von der Decken: „Dies ist nicht nur für die Rechtspolitik, sondern auch für die breite Öffentlichkeit wichtig, um ein fundiertes Bild zu dem Phänomen Messerangriffe zu erhalten, längerfristige Entwicklungen nach-vollziehen zu können und die Diskussion über die Entwicklung von Messerangriffen und ggf notwendiger Maßnahmen auf einer belastbaren Grundlage führen zu können.“ Dieser Beschuss knüpft an Empfehlungen aus einer Stellungnahme an, die die KrimZ zur heutigen Justizministerkonferenz auf Initiative von Schleswig-Holstein hin vorgelegt hatte. 

Weiteres Thema waren die Klimaproteste von Aktivistinnen und Aktivisten. Der Einsatz für mehr Klimaschutz sei ein legitimes Ziel und die Freiheit, öffentlich für dieses Ziel zu demonstrieren durch das Grundgesetz geschützt. Der Klimaschutz rechtfertige jedoch keine Straftaten. Die Justizministerinnen und Justizminister fordern daher den Bundesminister der Justiz auf, zu prüfen, ob die bestehenden Straftatbestände oder Strafrahmen das Unrecht ausreichend erfassen. Das gilt vor allem für Fälle, die Unbeteiligte in besonderem Maße gefährden und sich deswegen durch besondere Rücksichtslosigkeit auszeichnen, wie z.B. bei Störungen des Betriebs von Flughäfen oder der Behinderung von Rettungsfahrzeugen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg  

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