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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Kabinett beschließt neue Juristenausbildungsverordnung (JAVO)



Letzte Aktualisierung: 18.07.2023

KIEL. Das Kabinett hat heute (18. Juli) eine neue Juristenausbildungsverordnung (JAVO) beschlossen, die am 27. Februar 2024 in Kraft tritt. Ziel ist es, die Qualität der Juristenausbildung im Land weiter zu verbessern und zu modernisieren. Darüber hinaus wird die Ausbildung in Schleswig-Holstein mit der in den anderen Bundesländern harmonisiert.

Justizministerin Kerstin von der Decken hierzu: „Juristinnen und Juristen tragen in allen Bereichen, in denen sie beruflich tätig sind, eine große Verantwortung. Und wir tragen die Verantwortung dafür, dass sie im Studium und im Referendariat bestmöglich für diese Aufgaben ausgebildet werden. Mit der Neufassung der JAVO werden wir die hohe Qualität der Ausbildung weiterhin sicherstellen. Zugleich erfolgt eine Harmonisierung mit den anderen Bundesländern. Wir stellen damit Chancengleichheit her und stellen das Jura-Studium zukunftsorientiert auf.“

Zentrale Ziele und Inhalte der neuen Verordnung sind:

  • Das Erste Staatsexamen, mit dem das Jurastudium abgeschlossen wird, besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (2/3 der Note) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (1/3 der Note). Die Neufassung der JAVO betrifft nur die staatliche Pflichtfachprüfung.
  • Die staatliche Pflichtfachprüfung in Schleswig-Holstein wird zukunftsorientiert aufgestellt. Dafür werden mehrere Änderungen vorgenommen:
  • Es wird der Grundstein für die Digitalisierung der Klausuren gelegt, um den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten perspektivisch die Anfertigung ihrer Klausuren auf dem Computer zu ermöglichen.
  • Der Pflichtstoff wird an die bundesweiten Empfehlungen angepasst. Sie sind das Ergebnis einer länderübergreifenden Überprüfung und Modernisierung des Pflichtstoffes. Die Umsetzung der bundesweiten Empfehlungen führt dazu, dass in Schleswig-Holstein neue Inhalte hinzukommen, aber auch andere Inhalte komplett wegfallen oder nicht mehr in der bisherigen Tiefe gefordert werden. Eine Überfrachtung des Pflichtstoffes wird so vermieden. Durch die bundesweite Harmonisierung werden auch Wechsel nach/aus Schleswig-Holstein während des Studiums und während des Referendariats erleichtert.
  • Die Ausbildung im Strafrecht wird gestärkt: Mit der zukünftig geforderten zweiten Klausur im Strafrecht erhalten die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten die Chance, Gelerntes in zwei Arbeiten, statt wie früher in einer zu zeigen. Der Prüfungsstoff im Strafrecht ist für beide Klausuren derselbe. Gleichzeitig wird der Stoffkatalog im Strafrecht verringert.
  • Durch die weitere Klausur wird die Wahrscheinlichkeit der Zulassung zur mündlichen Prüfung erhöht, da eine schwächere Arbeit durch die weitere Leistung ausgeglichen werden kann.
  • Mit der neuen JAVO müssen nur noch drei von sieben, anstatt wie bisher drei von sechs Klausuren, bestanden werden, um die Zulassung zur mündlichen Prüfung zu erlangen.
  • Auch die Gefahr eines „Blockversagens“, welche bei Nichtbestehen der einzelnen Prüfungsbestandteile in einem Rechtsgebiet droht, wird verringert.
  • Zukünftig wird außerdem die Fähigkeit zur kritischen Reflexion des Rechts gefördert. Durch die Neufassung der JAVO werden aktuelle Anforderungen des Deutschen Richtergesetzes, wie die Einbeziehung der ethischen Grundlagen und die Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur, für Schleswig-Holstein umgesetzt.
  • Ruhetage zwischen den Klausuren wird es weiterhin geben. So wird das Justizprüfungsamt bis auf Weiteres mindestens einen Ruhetag nach jeweils zwei Klausuren gewähren, soweit die Teilnahme an den länderübergreifenden sog. Klausurenringen gewährleistet ist.
  • Großzügige Übergangsvorschriften stellen sicher, dass sich alle Studentinnen und Studenten sowie die Lehre angemessen auf die Veränderungen einstellen können.

Hintergrund und weiteres Verfahren

Der Neufassung der JAVO vorausgegangen ist ein Harmonisierungsprozess, der bereits 2017 unter den Bundesländern gestartet wurde. Schleswig-Holstein übernimmt den vom Koordinierungsausschuss erarbeiteten Pflichtstoffkatalog, wie er bereits in zehn Bundesländern gilt. Die weiteren Bundesländer planen, ihn im kommenden Jahr zu übernehmen. In Schleswig-Holstein ging der Neufassung der JAVO ein umfassendes, 2019 gestartetes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren voraus. An diesem waren unter anderem die Schleswig-Holsteinischen Gerichtsbarkeiten, der Generalstaatsanwalt, die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, der Schleswig-Holsteinische Richterverband, die Neue Richtervereinigung, der Referendarrat, die Rechtswissenschaftliche Fakultät und die Fachschaft Jura von Anfang an beteiligt. Die erstellten Stellungnahmen wurden gesichtet, ausgewertet, Änderungsanregungen geprüft und einbezogen. Ebenfalls hatte sich der Landtag, zuletzt am 13. Juli im Plenum, mit der Neufassung der JAVO befasst. Er fasste hierzu einen Beschluss, der die Reform unterstützt.

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Marius Livschütz | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-2654 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

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