KIEL. Mit der heute (28. Februar) vom Kabinett beschlossenen Nachschiebeliste zum Haushaltsentwurf 2023 wird die schleswig-holsteinische Strafjustiz personell und substanziell verstärkt. Neben den bereits im ursprünglichen Haushaltsentwurf enthaltenen vier Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sieht die Nachschiebeliste 29 zusätzliche Stellen für die hoch belasteten Staatsanwaltschaften im Land vor:
- 4 Stellen für Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte
- 12 Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
- 2 Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
- 8 Stellen für Serviceeinheiten
- 2 Stellen für Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister
- 1 Stelle für einen Informatiker oder eine Informatikerin.
Damit werden gleich drei Ziele aus dem Koalitionsvertrag 2022-2027 umgesetzt. So hat die Landesregierung sich vorgenommen, bis zum Ende der Legislaturperiode sowohl bei den Gerichten als auch bei den Staatsanwaltschaften einen Deckungsgrad von 100% nach dem Personalbedarfsberechnungssystem (Pebb§y) zu erreichen. „Insgesamt 20 neue Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Jahr 2023 entsprechen einem Stellenzuwachs von neun Prozent und sind daher schon ein deutlicher Schritt in Richtung der angestrebten hundertprozentigen Deckung“, erklärte Justizministerin Kerstin von der Decken. Gleichzeitig würden auch die Serviceeinheiten und Wachtmeistereien der Staatsanwaltschaften gestärkt, um reibungslose Abläufe zu garantieren.
Darüber hinaus soll die Vermögensabschöpfung gestärkt werden, indem drei der zusätzlichen Planstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie zwei neue Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger dafür vorgesehen sind, die Abschöpfung von aus Straftaten erzielten Erträgen zu intensivieren. Der Informatiker/die Informatikerin soll u. a. bei der Verfolgung von Cybercrime, wie zum Beispiel dem „Cyber Trading Fraud“, aber auch Kinderpornographie, unterstützen, welche zusätzliche Herausforderungen an die Justiz stellt und entsprechend berücksichtigt werden muss.
Nicht zuletzt dient der im Rahmen der Nachschiebeliste beschlossene Stellenzuwachs dem im aktuellen Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziel, Personalverstärkungen der Polizei für Zwecke der Strafverfolgung auch mit entsprechenden Verstärkungen bei den Staatsanwaltschaften zu flankieren.
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