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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Zum Beginn der Weihnachtszeit in Schleswig-Holstein: Erinnerung zu richtigen Ansprechpartnern bei Krankheit und Notfällen 



Letzte Aktualisierung: 15.12.2023

KIEL. Vor dem Hintergrund der aktuellen Erkältungswelle und der damit einhergehenden Krankheitsfälle weist das Land gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenhausgesellschaft auf die richtigen Ansprechpartner bei Erkrankung und im Notfall hin: 

  • Bei gesundheitlichen Beschwerden, die einer ärztlichen Beratung oder Behandlung bedürfen, kann über die Arztsuche der KVSH unter kvsh.de/patienten/arztsuche eine Arztpraxis gefunden werden, mit der man dann einen Termin vereinbaren kann.
  • Bei Unsicherheit zum richtigen Ansprechpartner oder wenn die eigene Hausarztpraxis nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an den Patientenservice unter der Telefonnummer 116117. Dieser ist an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr erreichbar, auch über alle Feiertage.
  • Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden nachts, an einem Feiertag oder am Wochenende steht der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116117 zur Verfügung. Medizinisch geschultes oder ausgebildetes Personal nimmt eine Ersteinschätzung vor, vermittelt Ihnen eine ärztliche Beratung ggf. auch per Video, nennt Ihnen außerhalb der Sprechzeiten eine Anlaufpraxis des ärztlichen Bereitschaftsdienstes bei Ihnen in der Nähe oder vermittelt einen Hausbesuch.
  • Mit welchen Beschwerden nutze ich die drei zuvor genannten Wege?
    Mit Beschwerden, mit denen Sie normalerweise eine Arztpraxis aufsuchen würden.
  • Beispiele für Erkrankungen, die der ärztliche Bereitschaftsdienst außerhalb der üblichen Sprechzeiten versorgt:
    • Erkältung mit Fieber, höher als 39°C
    • starke Hals- oder Ohrenschmerzen
    • akute Harnwegsinfekte
    • akute Rückenschmerzen
  • Notaufnahmen der Krankenhäuser nur im echten medizinischen Notfall aufsuchen! Zum Beispiel bei einem Unfall und schwerer oder sogar lebensbedrohlicher Verletzung. Oder bei starken Beschwerden und bei Sorge um das eigene Leben, etwa bei einem Herzinfarkt oder Schlaganfall. Dann ist keine Zeit zu verlieren: Rufen Sie unter 112 den Rettungsdienst an. Die Notaufnahme der Krankenhäuser ist ausschließlich für Notfälle da, die zwingend sofort medizinisch behandelt werden müssen.

Sich an die richtige Stelle zu wenden, ist im Sinne einer gezielten Versorgung für die Patientinnen und Patienten wichtig. Aber auch, um eine Überlastung der zentralen Notaufnahmen zu vermeiden, die nur für die echten Notfälle zuständig sind. Da die zentralen Notaufnahmen bereits stark beansprucht sind und es dort zu langen Wartezeiten kommen kann, bitten wir um die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger.

Die wichtigsten Regeln und Ansprechpartner haben wir in einem mehrsprachigen Infoflyer zusammengefasst, der auch in Praxen, Kommunen und an Tourismusstandorten ausgelegt werden soll. Den Infoflyer gibt es hier: schleswig-holstein.de - gesundheitsvorsorge - Mehrsprachiges Infoblatt zu Anlaufstellen bei Krankheit, Unfällen und Notfällen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Marius Livschütz | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de |
Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

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