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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Gesundheitsministerin von der Decken im Bundesrat: Krankenhäuser kurzfristig wirtschaftlich sichern und Kostensteigerungen dauerhaft refinanzieren! Antrag Schleswig-Holsteins beschlossen



Letzte Aktualisierung: 24.11.2023

BERLIN/ KIEL. Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken hat heute (24.11.) gemeinsam mit anderen Bundesländern im Bundesrat einen Antrag zur Sicherung der Krankenhausfinanzierung eingebracht. Dieser wurde angenommen. Damit fordern die Länder den für die Betriebskostenfinanzierung zuständige Bund zur kurzfristigen wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur dauerhaften Refinanzierung aktueller sowie künftiger inflations- und tarifbedingter Kostensteigerungen auf. Zudem sprach sich Ministerin von der Decken zur Anrufung des Vermittlungsausschusses zum „Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz“ aus. Der Bundesrat hat die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen. In ihrer Rede im Bundesrat betonte Ministerin von der Decken:

„Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

meine sehr verehrten Damen und Herren, 

wir arbeiten derzeit an einer Krankenhausreform. Sie muss von Bund und Ländern gemeinsam getragen sein – da der Bund für die Krankenhausfinanzierung und die Länder für die Krankenhausplanung zuständig sind. 

Die Krankenhausreform wird aber erst in einigen Jahren Wirkung entfalten. Und bis dahin müssen die Krankenhäuser überleben, damit wir die Krankenhauslandschaft geordnet umstrukturieren können. In der Zwischenzeit zeichnet sich aber ein unkontrolliertes Krankenhaussterben ab. Eine mittlere zweistellige Zahl von Krankenhäusern hat bereits Insolvenz angemeldet. 

Diese Entwicklung ist angesichts gestiegener Energiepreise, Inflation und höherer Tarifabschlüsse keine Überraschung. Deshalb hatten die Länder von Anfang an eine Übergangsfinanzierung gefordert. Zwar hat der Bund nach mehrfacher Aufforderung der Länder für Oktober 2022 bis April 2024 bis zu sechs Milliarden Euro für gestiegene Energiekosten bereitgestellt. Das reicht aber nicht. 

Anfang August habe ich daher dem Bundesgesundheitsminister in einem Brief mehrere konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Passiert ist aber wenig. Im Krankenhaustransparenzgesetz sind nun lediglich Maßnahmen zur schnelleren Mittel-Bereitstellung vorgesehen. Das ist gut, aber: Das sind keine zusätzlichen Gelder. Sie stehen den Krankenhäusern ohnehin zu.

Deshalb wendet sich Schleswig-Holstein zusammen mit Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Hessen erneut an den Bund. Wir fordern ein einmaliges Nothilfeprogramm über fünf Milliarden Euro. Für eine nachhaltige Finanzierung der Krankenhäuser fordern wir eine Anhebung des Landesbasisfallwertes um vier Prozent, die regelhafte Finanzierung der vollen Tarifsteigerungen auch außerhalb des Pflegebudgets, eine vollständige Refinanzierung der durchschnittlichen Kostensteigerungen und eine Verstetigung der kurzen Zahlungsfristen von Krankenhausrechnungen.

Ein kalter Strukturwandel muss verhindert werden und ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.

Losgelöst von der Krankenhausreform möchte der Bund die Transparenz der stationären Versorgungsqualität erhöhen. Grundsätzlich ist das gut. Wir sind für Transparenz. Allerdings begegnet der Gesetzesentwurf massiven rechtlichen Bedenken und ich nenne nur zwei:

Erstens ist die Reihenfolge falsch: Erst muss eine Übergangsfinanzierung, dann eine Krankenhausreform und dann ein Transparenzgesetz kommen.

Zweitens können im Transparenzverzeichnis nur die Leistungsgruppen abgebildet werden, die den Krankenhäusern zuvor von den Ländern zugewiesen worden sind. Der Bund möchte jedoch selbst vorab eine solche Zuordnung vornehmen. Das ist ein verfassungswidriger Eingriff in die Krankenhausplanungskompetenz der Länder.

In einer Protokollerklärung zum Krankenhaustransparenzgesetz stellt die Bundesregierung nun einzelne Vorhaben zur besseren Finanzierung der Krankenhäuser vor. Diese bleiben allerdings nicht nur weit hinter unserem Entschließungsantrag zurück, sie sind darüber hinaus zu vage. Um wieviel Prozent soll der Landesbasisfallwert denn erhöht werden? Und sie lassen wichtige Kosten außen vor: die Sachkosten, die ein Drittel der Kosten ausmachen. Und sie kommen zu spät. Die Protokollerklärung löst die Finanzierungsprobleme der Krankenhäuser nicht. Die Lösungen finden sich in unserem Entschließungsantrag.

Ich bitte Sie daher um Zustimmung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses. Dort können wir nicht nur das Transparenzgesetz grundlegend überarbeiten, sondern auch die Übergangsfinanzierung der Krankenhäuser ausreichend präzise, rechtzeitig und rechtlich verbindlich regeln.“

Die Anträge und Vorgänge im Bundesrat finden Sie unter: 

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2023/0501-0600/0592-23.html

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2023/0501-0600/0541-23.html

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Marius Livschütz | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de |
Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg 

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