Navigation und Service

Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Gesundheitsministerin von der Decken: „Weiteres planloses Krankenhaussterben verhindern - gleichzeitig die ambulante Versorgung nicht vergessen!“ 



Letzte Aktualisierung: 21.11.2023

KIEL. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken bringt für das Land Schleswig-Holstein gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen am 24. November eine Bundesratsinitiative zur kurzfristigen wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser ein. In der Initiative wird der Bund darüber hinaus aufgefordert, für eine dauerhafte Refinanzierung aktueller und künftiger inflations- und tarifbedingter Kostensteigerungen der Krankenhäuser zu sorgen. 

Schleswig-Holstein weist immer wieder, auch gemeinsam mit anderen Ländern sowie betroffenen Kliniken und Klinikverbänden, darauf hin, dass die Krankenhäuser in Deutschland – insbesondere aufgrund der gestiegenen Energiekosten, inflationsbedingten Sachkostenanstiege, Tarifkostensteigerungen, aber auch durch pandemiebedingte Erlösrückgänge – in einer wirtschaftlich extrem schwierigen Lage sind. „Die Kostensteigerungen werden im aktuellen Vergütungssystem nicht vollständig ausgeglichen. Ausgaben und Einnahmen gehen – in sehr vielen Fällen in existenzbedrohlicher Weise – auseinander. Zahlreiche Krankenhäuser, darunter drei in Schleswig-Holstein, mussten bereits Insolvenz anmelden. Weitere sind bedroht“ so Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken. „Die Krankenhäuser brauchen deshalb schnell wirksame Unterstützungsmaßnahmen, um weitere Insolvenzen und letztlich ein ungesteuertes Sterben auch von bedarfsnotwendigen Krankenhäusern zu verhindern. Dass der Bundesgesundheitsminister auf die angekündigte Krankenhausreform verweist, hilft dabei nicht. Denn diese würde ihre Wirkung erst in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts entfalten. Hierauf können wir nicht warten – das können wir uns im Sinne einer guten und bedarfsgerechten Versorgung aller Menschen nicht leisten. Darin sind sich die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder einig“. 

Die Bundesratsinitiative, die sich an den für die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser zuständigen Bund richtet, fordert den Bund zu folgenden Maßnahmen auf: 

  1. das Schließen der Refinanzierungslücke in den Jahren 2022 und 2023 durch Anhebung des Landesbasisfallwertes – als maßgebliche Referenzgröße für die Berechnung der Krankenhauserlöse – im Umfang von 4 Prozent,
  2. die Sicherstellung der regelhaften Finanzierung der vollen Tarifsteigerungen auch außerhalb des Pflegebudgets,
  3. eine Prüfung der Berechnungssystematik für die Krankenhausvergütung, um künftig eine vollständige Refinanzierung der durchschnittlichen Kostensteigerungen abbilden zu können,
  4. eine Verstetigung der bisher effektiv greifenden Regelungen zu kurzen Zahlungsfristen von Krankenhausrechnungen
  5. sowie ein einmaliges Nothilfeprogramm im Umfang von 5 Mrd. EUR zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Vorfeld der anstehenden Krankenhausreform (sog. „Vorschaltgesetz“) – vor allem deshalb, weil die Maßnahmen 1 bis 3 nicht kurz-, sondern eher mittelfristig umsetzbar sind.

Unabhängig von der Bundesratsinitiative zur Verbesserung der finanziellen Situation der Krankenhäuser setzt sich Gesundheitsministerin von der Decken weiterhin für die bessere Finanzierung des ambulanten Bereichs ein. „Inflationsbedingte Mehrkosten, Budgetierung der Leistungen und höhere Tarifabschlüsse für Fachpersonal stellen die Praxen aktuell vor extrem große wirtschaftliche Probleme“ so Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken. Damit sich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte auf die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten konzentrieren und bei medizinischem Fachpersonal konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen anbieten können, müssen auch bei der wirtschaftlichen Belastungssituation von Praxen Anpassungen vorgenommen werden. Eine Entbudgetierung ärztlicher Leistungen würde beispielsweise dazu führen, dass Ärztinnen und Ärzte für die von ihnen erbrachten Leistungen auch angemessen honoriert werden. „Es ist schlecht für eine Gesellschaft, wenn Ärztinnen und Ärzte mit Ihren Praxen in wirtschaftliche Probleme geraten. Der Fokus muss im Sinne der Patientinnen und Patienten auf der Gesundheitsversorgung liegen. Auch hier ist der Bundesgesundheitsminister gefragt. 

Beiden Bereichen – sowohl den Krankenhäusern als auch der ambulanten Gesundheitsversorgung – wird sich Schleswig-Holstein als Vorsitzland der Gesundheitsministerkonferenz im Jahr 2024 weiter intensiv widmen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Marius Livschütz | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de |
Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg 

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen