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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Gesundheitsministerium informiert in Innen- und Rechtsausschuss zum Pilotprojekt einer neuen Bestattungsform



Letzte Aktualisierung: 15.11.2023

KIEL. Gesundheitsstaatssekretär Dr. Oliver Grundei berichtet heute (15.11.) im Innen- und Rechtsausschuss auf Antrag des SSW zum Stand des Pilotprojektes „Reerdigung“. Anlässlich der Befassung informiert das Gesundheitsministerium zu dem Projekt:

Der Begriff „Reerdigung“ ist die Bezeichnung eines Anbieters für eine neuartige Bestattungsart. Diese wird in Schleswig-Holstein im Rahmen eines Pilotprojektes, an dem unter anderem Kirchenvertreter beteiligt sind, erprobt. Der Zersetzungsprozess eines verstorbenen Menschen findet dabei in einer Art geschlossenen, oberirdischen Sarg deutlich schneller statt als bei einer herkömmlichen Bestattung. Nach ca. 40 Tagen wird das dabei entstehende Erdsubstrat entnommen. Nicht zersetzte Knochenteile werden – ähnlich wie nach einer Feuerbestattung – gemahlen, bevor die Beisetzung des Subtrats auf einem Friedhof in einem Erdgrab erfolgt.

Das Pilotprojekt war in der vergangenen Legislaturperiode, Anfang 2022, angelaufen. Im Rahmen der Auswertung der Rückmeldungen eines Anhörungsverfahrens zur geplanten grundsätzlichen Novellierung des Bestattungsgesetzes Schleswig-Holstein hat das Gesundheitsministerium erneut eine naturwissenschaftliche und rechtliche Prüfung zu der Bestattungsart eingeleitet.

Wissenschaftlich begleitet wird das Verfahren von der Rechtsmedizin der Universität Leipzig. Im Auftrag des Anbieters wurden in den verschiedenen Verfahrensschritten Proben entnommen und untersucht. Die Untersuchungen zweier solcher Bestattungsprozesse sind inzwischen abgeschlossen. Erste Ergebnisse bestätigen nach Angaben der Universität eine beschleunigte Verwesung innerhalb von rund 40 Tagen. Die vorgefundenen Überreste in dem dabei entstehenden Erdsubstrat entsprechen nach den vorliegenden Rückmeldungen etwa denen, die rund 20-30 Jahren nach einer herkömmlichen Erdbestattung in der Erde zu finden sind. Die Ergebnisse sind durch die Universität eingereicht, geprüft und sollen demnächst wissenschaftlich publiziert werden, so die Universität. Auch die Prüfung arbeitsschutzrechtlicher Fragen hat nach bisherigem Stand keine Ausschlusskriterien hinsichtlich des Verfahrens ergeben. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung, dass entsprechend bestehende Arbeitsschutzvorschriften sicher angewendet werden, und kann sich dazu beispielsweise von den Berufsgenossenschaften entsprechend beraten lassen.

Die erste Pilotphase des Projektes, in der ursprünglich deutlich mehr Bestattungen vorgesehen waren, endet Ende 2023. Die bisher vorliegenden Ergebnisse sind überzeugend. Es bedarf jedoch weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen, um ein solches Verfahren als neue Bestattungsart dauerhaft rechtlich zuzulassen. Um die dafür erforderlichen Erkenntnisse gewinnen zu können, ist eine Fortsetzung der Pilotphase erforderlich, die einer entsprechenden Rechtsgrundlage bedarf. Über das Verfahren wird es eine Abstimmung mit dem Landtag geben. Um weitere Erkenntnisse zu gewinnen, plant die Universität Leipzig soweit hier bekannt eine Folgestudie, für die bereits ein positives Votum der dortigen Ethikkommission vorliegt. Sofern zu der neuen Bestattungsart die bisherigen positiven Ergebnisse nachhaltig bestätigt werden, kann anschließend eine dauerhafte rechtliche Legitimierung der neuen Bestattungsart erfolgen. Zu einer Fortsetzung des Pilotprojektes wird sich das Ministerium mit den Projektbeteiligen zeitnah austauschen.

Fragen und Antworten

Hat die Stadt Kiel das Pilotprojekt zur neuen Bestattungsart gestoppt? Nein. Die Stadt Kiel hat auf ihren städtischen Friedhöfen bislang keine Bestattungen dieser neuen Art durchgeführt und hat diese somit auch nicht gestoppt. Die derzeit auch auf dem Parkfriedhof Eichhof in Kiel in Trägerschaft des Kirchenkreises Altholstein laufende Erprobung im Rahmen des Pilotprojektes ist nicht gestoppt worden.

Auf welcher Grundlage gab es Kritik an dem Pilotprojekt, insbesondere hinsichtlich des Zustandes der sterblichen Überreste? Nach Angaben der unmittelbar am Projekt Beteiligten erfolgte eine wissenschaftliche Untersuchung von der Universität Leipzig, die nach bisher vorliegenden Ergebnissen keine Kritik daran äußerte. Andere Wissenschaftler, die sich öffentlich zu der Thematik kritisch äußerten, hatten soweit bekannt keinen Zugriff auf Proben sterblicher Überreste im Rahmen des Pilotprojektes.

Was ist hinsichtlich des Arbeitsschutzes bei einem solchen Pilotprojekt zu beachten? Wie bei anderen Bestattungsarten auch sind die bestehenden Arbeitsschutzvorschriften beim Umgang mit Leichen durch die Beteiligten einzuhalten. Die Verantwortung dafür trägt der Arbeitgeber, der sich dazu beispielsweise von den Berufsgenossenschaften entsprechend beraten lassen kann.

Besteht nach bisherigen Erkenntnissen eine Gefahr bei der Bestattungsform, da beispielsweise Medikamenten-Spuren in die Erde eingebracht werden können? Nach bisher vorliegenden Untersuchungen ist es möglich, durch gezielte Untersuchungen noch Medikamenten-Spuren nachzuweisen, die jedoch keine Gefahr darstellen. Auch bei einer herkömmlichen Erdbestattung lassen sich Medikamentenspuren nachweisen. Weitere Untersuchungen sind geplant.

Waren Mitarbeitende des Ministeriums selbst bei Öffnung des Behältnisses der neuen Bestattungsart anwesend?
Ja.

Herrscht beim Öffnen des Behältnisses nach dem Zersetzungsvorgang ein „penetranter Verwesungsgeruch“? Nein. Bei der Öffnung anwesende Mitarbeitende des Ministeriums können dies nicht bestätigen, sondern beschreiben einen „erdigen“ Geruch des Erdsubstrats.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Marius Livschütz | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de |
Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg 

 

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