KIEL. Das Gesundheitsministerium hat sich heute (19.2.) zu der Pressemitteilung der Imland-Kliniken zur Vorstellung des eigenen Sanierungskonzepts geäußert. Eine Einschätzung durch das Land, den Standort Eckernförde ersatzlos zu streichen, ist nicht erfolgt. Wie Staatssekretär Oliver Grundei am vergangenen Donnerstag (16.2.) – im Vorfeld der Pressemitteilung der Imland-Kliniken – gegenüber dem Sozialausschuss erläuterte, hat das „Szenario 5“ in Bezug auf die Imland-Klinik in Rendsburg und Eckernförde Bestand und ist so im Krankenhausplan des Landes vorgesehen.
Auch mit Blick auf die Überlegungen und Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausstrukturreform des Bundes hatte das Gesundheitsministerium frühzeitig gegenüber den Beteiligten und zuletzt auch im Sozialausschuss darauf hingewiesen, dass nach dem derzeitigen Kenntnisstand die jetzigen Strukturen in Eckernförde einem Krankenhausstandort mit einem Haus des Versorgungslevels „1 i“ entsprechen würden. Damit wäre eine stationäre Versorgung in Eckernförde nach wie vor gegeben und möglich.
Das Gesundheitsministerium hat sowohl dem Landrat des Kreises, als auch Vertretern der Kreisverwaltung und des Vorstandes der Imland-Kliniken frühzeitig Unterstützung bei einer möglichen Ausgestaltung der stationären Versorgung in Eckernförde zugesagt. Es liegt in der Hand des Klinikeigentümers, weitere Strukturüberlegungen zum Standort Eckernförde zu entwickeln.
Ein solches Konzept kann beispielsweise bedeuten, dass in Eckernförde auch weiterhin ein stationäres Versorgungsangebot erhalten bleibt und mit ambulanten Versorgungsangeboten vor Ort enger verzahnt wird. Der Kreis hat hierzu bereits weitreichende Ideen entwickelt und vorgestellt und ist auch mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Gespräch.
Das Gesundheitsministerium ist mit allen Kliniken in ständigem Austausch, auch mit der Imland-Klinik in Rendsburg und Eckernförde. Das Gesundheitsministerium kann auf Grundlage bereits erfolgter Versorgungsbedarfsanalysen, eingegangener Anträge und mit Blick auf grundsätzliche Entwicklungen wie Fachkräftemangel oder den Eckpunkten der Reformvorschläge der Regierungskommission des Bundes grundsätzliche Einschätzungen und Hinweise geben. Ein durch ein Insolvenzverfahren hervorgehendes Sanierungskonzept hat zunächst keine Auswirkung auf den bestehenden Versorgungsauftrag oder die im Krankenhausplan festgelegten Standorte.
Zum Verfahren:
Die Verfahren innerhalb des Insolvenzverfahrens der imland gGmbH sind unabhängig von der Krankenhausplanung des Landes zu verstehen. Das Gesundheitsministerium prüft als Krankenhausplanungsbehörde eine Anpassung der Strukturen vor Ort, wenn vom Klinikträger ein entsprechender Antrag eingereicht wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob dem ein vorgelegtes Sanierungskonzept der Geschäftsführung vorausgeht.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Marius Livschütz | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de |
Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg