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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Augen auf beim Eierkauf – Verbraucherinfos zur Kennzeichnung von Eiern

Letzte Aktualisierung: 12.04.2022

KIEL. Eier erfreuen sich als Nahrungsmittel gerade zum Osterfest großer Beliebtheit. Das Verbraucherschutzministerium gibt deshalb einige Informationen zum Einkauf.

Auf welche Angaben der Verpackung sollten Verbraucher beim Einkauf von ungekochten Schaleneiern achten? Die Eierkennzeichnung ist seit dem 1. Januar 2004 europaweit einheitlich geregelt. So wird auf dem Eierkarton die Packstelle mit Zulassungsnummer, Name und Anschrift genannt. Die Eierverpackung stammt aus Schleswig-Holstein, wenn nach dem DE- die 01 und die vierstellige Nummer des Verpackungsbetriebs folgt (also DE-01XXXX). Diese Angaben informieren, wer die Packung gefüllt hat und damit die Verantwortung für Sortierung, Angabe der Haltungsform, Güte- und Gewichtsklasse sowie die Haltbarkeit der Eier übernimmt. Wichtig zu wissen ist, dass damit keine Angabe zur Herkunft der Eier gemacht wird. Viele Verbraucher sind der Meinung, dass Packungen mit der Angabe einer deutschen Packstelle auch Eier aus Deutschland enthalten müssten. Das ist nicht der Fall; über die Herkunft gibt nur der Stempel direkt auf dem Ei Auskunft. So wird ein Ei aus Schleswig-Holstein daran erkannt, dass wiederum auf das "DE-" auf dem Ei eine "01" folgt. Wer also sichergehen will, dass sein Frühstücksei auch aus Schleswig-Holstein kommt, muss die Packung öffnen und auf den Eierstempel schauen.

Für viele Verbraucher spielt auch eine artgerechte Haltung der Hühner eine wichtige Rolle. Über die Form der Hühnerhaltung gibt die vorangestellte Zahl Auskunft. Eier aus ökologischer Erzeugung sind mit der „0“, Eier aus Freilandhaltung sind mit der "1" und Eier aus Bodenhaltung mit "2" gekennzeichnet. Die Haltungsform "3" bei deutschen Eiern bedeutet, dass sie von Hühnern in Kleingruppenkäfigen gelegt worden sind. Ein Schleswig-Holsteinisches Ei aus dieser Haltungsform beispielsweise ist daher mit dem Stempelaufdruck "3-DE-01XXXXX" gekennzeichnet. In dieser Haltungsform sind 4,2 % oder 72.972 Legehennenplätze registriert. Am wahrscheinlichsten ist es, dass ein schleswig-holsteinisches Ei aus der Bodenhaltung (2-DE-01XXXXX) kommt. Die 1.116.615 registrierten Legehennenplätze entsprechen 64,6 %. Einen Freilandauslauf haben 21,2 % der Legehennen (367.688 der Legehennenplätze) und die ökologische Bewirtschaftung kommt aktuell mit 172.263 Legehennenplätzen auf immerhin 10 Prozent.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-3706 | Telefax 0431  988-3704 | E-Mai: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjevg

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