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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Neues EU-Bio-Recht bringt Änderungen für den Einzelhandel

Letzte Aktualisierung: 08.03.2022

KIEL. Der Handel mit unverpackter Bio-Ware wie Obst und Gemüse ist mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Bio-Verordnung am 1. Januar 2022 mit wenigen Ausnahmen kontrollpflichtig. Dadurch müssen sich mehr Handelsunternehmen mit Bio-Angebot von einer Bio-Kontrollstelle zertifizieren lassen. Die Bedingungen für den Einzelhandel bei ausschließlich vorverpackten Bio-Lebensmittel haben sich dagegen nicht verändert. Auch Händlerinnen und Händler, die Bio-Lebensmittel produzieren, aufbereiten, vertreiben, lagern, aus einem Drittland importieren oder Bio-Lebensmittel in den Verkehr bringen, sind grundsätzlich weiterhin kontrollpflichtig.

Die neue Bio-Verordnung bringt für den Einzelhandel aber erweiterte Kontrollpflichten, sofern unverpackte Bio-Lebensmittel wie Obst, Gemüse oder Eier angeboten werden. Ziel dieser erweiterten Zertifizierungspflicht ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung zu schützen und einen fairen Wettbewerb zwischen den Anbietern sicherzustellen.

Bisher waren Bio-Händlerinnen und -Händler nur dann zur Bio-Zertifizierung verpflichtet, wenn das Abpacken oder die Verarbeitung von ökologisch gekennzeichneten Erzeugnissen nicht direkt vor den Augen der Kundinnen und Kunden erfolgte. Das galt unter anderem für das Fertigbacken von Bio-Backwaren, das Mahlen und Abpacken von Bio-Kaffee, das Vorverpacken von Bio-Käse oder den Ausschank von Bio-Getränken im Bistro.

Mit der neuen Bio-Verordnung ist der Einzelhandel beim Verkauf von unverpackten Lebensmitteln nur noch von der Zertifizierungspflicht befreit, sofern bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. Entscheidend für diese Befreiung ist, dass der Jahresumsatz mit Bio-Lebensmitteln 20.000 € oder 5.000 kg pro Jahr nicht überschreitet. Händlerinnen und Händler, die diese Obergrenzen nicht überschreiten, müssen sich nach dem neuen Bio-Recht bei der für die Überwachung der Bio-Verordnung zuständigen Behörde anmelden. In Schleswig-Holstein ist dies die Abteilung Verbraucherschutz im Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz. Auf der Homepage des Landes können Einzelhändler sich über die neuen Regelungen informieren und ein Meldeformular herunterladen. Die Adresse lautet: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/lebensmittel/ueberwachung_bioprodukte.html.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-3706 | Telefax 0431  988-3704 | E-Mai: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter | Das Ministerium finden Sie im Internet unter

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