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Thema : Verbraucherschutz

Verbraucherschutzminister Claussen zu aktuellen Herausforderungen der Lebensmittelüberwachung  

Letzte Aktualisierung: 02.09.2021

NEUMÜNSTER. Verbraucherschutzminister Claus Christian Claussen hat heute (2. September) an der Jahreshauptversammlung des Landesverbands der Lebensmittelkontrolleure teilgenommen. Bei der Tagung in Neumünster sagte er: „Die Lebensmittelsicherheit hat auch in Zeiten von Corona einen hohen Stellenwert. Viele Betriebe - insbesondere in der Gastronomie - standen leider in den vergangenen Monaten vor erheblichen Schwierigkeiten, zum Teil tun sie es immer noch. Es gibt Umstände, die die Lebensmittelsicherheit im Krisengeschehen besonders beeinträchtigen können: Wenn zum Beispiel bestimmte Erzeugnisse besonders stark nachgefragt werden und deshalb die Produktion deutlich gesteigert wird, kann dies auch Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit haben. Gleiches gilt, wenn sich Lebensmittelzutaten aufgrund von längeren Lagerungen verändern. Die Überwachungsbehörden müssen in solchen Zeiten pragmatisch und mit Augenmaß vorgehen. Das haben wir im Ministerium getan, das haben Sie in den kommunalen Vollzugsbehörden getan. Und auch die EU-Kommission hat mit Durchführungsverordnungen verschiedene Optionen zur Sicherstellung von amtlichen Kontrollen vor dem Hintergrund des Corona-Geschehens ermöglicht.“

Die Lebensmittelüberwachung in Schleswig-Holstein sei in diesen Krisenzeiten jederzeit einsatz- und arbeitsfähig gewesen, betonte der Minister. „Die Pandemie hat aber nicht nur die Lebensmittelüberwachung vor neue Herausforderungen gestellt. Bereits vorher erkennbare Entwicklungen wurden durch Corona beschleunigt. So etwa die Zunahme von Frei-Haus-Lieferungen, was verstärkt auch für Lebensmittel gilt. Diese deutliche Verschiebung des Einkaufsverhaltens vom stationären zum Online-Handel hat auch Auswirkungen auf die Lebensmittelüberwachung. Dieser Entwicklung müssen sowohl Gesetzgebung als auch Verwaltungsvollzug Rechnung tragen. Da die Abgabe eines Produkts im Online-Handel in der Regel beim Verbraucher selbst oder in einer von ihm aufgesuchten Abholstation stattfindet, greifen die herkömmlichen Strukturen zur systematischen Überwachung der Abgabebedingungen nicht mehr. Wir haben deshalb auf der Verbraucherschutzministerkonferenz erfolgreich einen Antrag zur Überwachung des online-Handels von Lebensmitteln eingebracht, der darauf abzielt, die Überwachungsstrukturen im Hinblick auf einen möglichen Anpassungsbedarf an die Besonderheiten des online-Handels systematisch zu überprüfen und neu zu bewerten“, erläuterte Claussen.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-3706 | Telefax 0431  988-3704 | E-Mai: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjevg

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