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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Betonkrebs: Teilgeräumtes Amtsgericht Pinneberg muss zwecks Sanierung des Gebäudes seine Tätigkeit vollständig an andere Standorte verlagern

Letzte Aktualisierung: 18.08.2021

KIEL.  Justizminister Claus Christian Claussen und Finanzstaatssekretärin Dr. Silke Torp haben heute dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtages über die Situation des Amtsgerichts Pinneberg berichtet.

Das Amtsgericht Pinneberg muss sein Gerichtsgebäude aufgrund der aktuell bekannt gewordenen Bauschäden für einen längerfristigen Zeitraum räumen und dafür in zwei andere Standorte umziehen. Ende Mai dieses Jahres wurde der Westflügel des Gebäudes geräumt, weil die Tragfähigkeit der Fundamente aufgrund von Alkali-Kieselsäure-Reaktionen (umgangssprachlich „Betonkrebs“) in Frage gestellt wurde. Die gleichzeitig durchgeführten Untersuchungen des Ostflügels haben ergeben, dass dieser zwar nicht einsturzgefährdet, aber eine Sanierung zwingend erforderlich ist, weil auch die Fundamente des Ostflügels von „Betonkrebs“ betroffen sind. Hierfür ist das Gebäude in einem Zeitraum von sechs bis 12 Monaten freizuziehen. Dies berichtete Finanzstaatssekretärin Dr. Torp dem Ausschuss.

Im engen Schulterschluss mit dem Justizministerium arbeiten wir gemeinsam mit Hochdruck daran, einen reibungslosen Gerichtsbetrieb schnellstmöglich wieder sicherzustellen“, sagte Torp: „Die GMSH hat bereits Alternativstandorte ausfindig gemacht und richtet diese nun für den Umzug her.“ Der Westflügel müsse mit hoher Wahrscheinlichkeit abgerissen werden, da eine Sanierung aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht möglich erscheine. Gegenwärtig werde seitens der GMSH geprüft, inwieweit eine Sanierung des Ostflügels möglich bleibe oder ob ein Abriss geboten sei. Für eine abschließende Entscheidung müsse das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung abgewartet werden.

Für die dadurch erforderliche anderweitige und längerfristige Unterbringung des Amtsgerichtes Pinneberg hat die GMSH mehrere Objekte im Gerichtsbezirk ins Auge gefasst, davon eins am Standort Quickborn. Der Mietvertrag für dieses bezugsfertige Gebäude soll noch in dieser Woche unterzeichnet werden, der Umzug in die Liegenschaft wird seitens der GMSH bereits zum Oktober d.J. avisiert. Hinsichtlich der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden weitere Liegenschaften auf ihre Eignung intensiv geprüft. Hier soll in intensiver Abstimmung mit dem Amtsgericht kurzfristig eine Entscheidung getroffen werden.

Die erheblichen Auswirkungen der Sperrung des Westflügels auf die Arbeitsabläufe am Amtsgericht Pinneberg machte Justizminister Claus Christian Claussen in seinen Worten dem Ausschuss deutlich.

Die Funktionsfähigkeit Justiz ist – auch dank des enormen persönlichen Einsatzes aller Beschäftigten vor Ort – zwar sichergestellt. Insgesamt standen und stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts Pinneberg aber vor einer riesengroßen Herausforderung.“ Der Alltag dort gestalte sich sehr mühsam und die Arbeitslast und Gesamtsituation stellen eine große Belastung für die Beschäftigten dar, so Justizminister Claussen weiter. „Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Hier müssen wir mit allen Mitteln und mit Nachdruck helfen.“

Der Gerichtsbetrieb laufe, die schon erfolgte Sperrung des Westflügels mitsamt Folgen führe jedoch zu Verzögerungen im gerichtlichen Verfahrensablauf, erläuterte der Justizminister. Die 69 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem gesperrten Westflügel arbeiteten teilweise aus dem Homeoffice heraus, ein Großteil sei im jetzt absehbar ebenfalls zu räumenden Ostflügel untergebracht, 16 zudem im Co Working Space der GMSH in Prisdorf.

Eine weitere Herausforderung stellt der fehlende Zugriff auf mehrere nicht zugängliche Aktenbestände im gesperrten Westflügel dar. Betroffen seien die Betreuungsabteilung, die Insolvenzabteilung, die Hinterlegungsstelle, die Zwangsvollstreckungsabteilung, die Verwaltung und teilweise auch das Registergericht, das aber bereits weitgehend auf elektronische Aktenführung umgestellt ist. In diesen Bereichen sei der Gerichtsbetrieb nur eingeschränkt, sagte Claussen.

Eine hilfsweise Rekonstruktion der Vorgänge ist hierbei nur bedingt – teils mit hohem Arbeitsaufwand – möglich. Einzelne Bereiche wie Betreuungsakten entziehen sich der Rekonstruktion schon wegen der meist langen Laufzeit der Akten. Denn Betreuungsakten bilden im Kern einen umfassenden Lebenslauf der betreuten Personen ab.

Die durch fehlenden Aktenzugriff mögliche Gefährdung der Betroffenen bzw. allgemeine Schadensersatzansprüche in allen Bereichen ließen sich nicht abschätzen, so Claussen.

Die Bergung aller Akten hat daher für uns höchste Priorität, gestaltet sich jedoch sehr schwierig, weil nur eine Bergung ohne Personaleinsatz im Gebäudeteil möglich ist.“  Als positives Signal bewertete Claussen, dass die GMSH gestern die Aktenbergung mit Hilfe zweier Roboter begonnen habe. Doch das werde zeitaufwändig sein. Vorrangig würden die Betreuungsakten geborgen.

Da aktuell der Bereich der Sitzungssäle nicht von der Teilräumung betroffen sei und die Akten in den Bereichen Zivil-, Familien- und Strafsachen zur Verfügung stehen, finden hier weiterhin Verhandlungen statt.

Der Minister betonte, dass im Hinblick auf die Herrichtung der Ersatzliegenschaften in Quickborn die Beschaffung der Büromöbel, der Archiveinrichtung, der Bereitstellung der IT sowie die Umsetzung kleinerer Umbaumaßnahmen vorangetrieben werde. Diese zum 1. Oktober wohl bezugsfertigen Räumlichkeiten bieten Platz für rund 50 Beschäftigte. Geplant ist, dort das Grundbuchamt, die Nachlass-, Vollstreckungs- und Insolvenzabteilung sowie das Registergericht unterzubringen. Mit dem Umzug dieses Teils des Gerichts werde sich auch die beengte Situation im Ostflügel entspannen. 

Zum Hintergrund:

Im Amtsgericht Pinneberg sind 126 Personen beschäftigt, einschließlich des sich in Ausbildung befindlichen Personals. Die bereits am AG Pinneberg in Ausbildung befindlichen Ausbildungsjahrgänge 2020 (vier Personen) und 2021 (drei Personen) können weiterhin am Amtsgericht betreut werden.

 

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