BERLIN. Schleswig-Holsteins Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack hat sich heute (14. Februar) im Bundesrat für eine gerechtere Verwendung von Bußgeldern aus Kartellrechtsverstößen ausgesprochen. Diese sollten zur Finanzierung unabhängiger Verbraucherberatung eingesetzt werden. „Derzeit fließen Bußgelder aus Kartellrechtsverstößen ohne Zweckbindung in den Bundeshaushalt. Das freut den Bundesfinanzminister, doch die eigentlichen Leidtragenden dieser Verstöße sind die Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie bezahlen am Ende dafür, dass die Preise aufgrund von Marktversagen zu hoch sind. Als Betroffene sollten sie zumindest mittelbar an den eingenommenen Bußgeldern teilhaben, indem wenigstens ein Teil der Geldbußen den Verbraucherschutzverbänden zukommt. Es ist wichtig, dass sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auch zukünftig an starke Verbraucherverbände wenden können und von diesen entsprechend unterstützt werden. Wettbewerbsschutz und effiziente Verbraucherarbeit hängen untrennbar zusammen, und sollen dafür sorgen, dass die Märkte fair und transparent funktionieren. Eine effiziente Verbraucherarbeit liegt daher im Allgemeininteresse der Funktionsfähigkeit unserer marktwirtschaftlichen Wettbewerbsordnung
“, begründete Sütterlin-Waack ihre Bundesinitiative.
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