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Thema : Verbraucherschutz

Verbraucherschutzministerin Sütterlin-Waack: IT-Sicherheit betrifft jeden  

Letzte Aktualisierung: 12.11.2019

KIEL. Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack hat an alle Nutzerinnen und Nutzer appelliert, auf die Sicherheit ihrer digitalen Geräte zu achten. Bei einem Live-Hacking-Event der Verbraucherzentrale in Kiel zeigte ein IT-Experte heute (12. November) anschaulich und unterhaltsam, wie leicht Geräte geknackt werden können. „Hacker finden immer wieder kreative Mittel und Wege, um Passwörter auszuspähen und Daten zu stehlen“, erklärte Sütterlin-Waack. „Apple, Facebook und die Telekom gehören zu den bekanntesten Opfern – und mit ihnen tausende ihrer Kunden. Ich möchte, dass eine klare Regelung geschaffen wird, durch die Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Schäden durch fehlerhafte und unsichere digitale Anwendungen ein Schadensersatzanspruch zusteht. Vor allem bei einem Identitätsdiebstahl können Sicherheitslücken erhebliche Konsequenzen haben. Außerdem muss das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mit den notwendigen Befugnissen und Ressourcen ausgestattet werden, um Hackern das Handwerk legen zu können. Es soll künftig beispielsweise Provider zum Löschen, Melden und zu Bestandsauskünften bei Cybercrime-Vorfällen verpflichten können.“

Es sei Aufgabe von Politik und Verbraucherschutz, für sichere Rahmenbedingungen zu sorgen, so die Ministerin weiter. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es unerlässlich, auf vertrauenswürdige und sichere IT-Systeme zurückgreifen zu können. Dafür kann und muss die Politik den richtigen gesetzlichen Rahmen schaffen. So sollen die Hersteller und Anbieter digitaler Inhalte künftig stärker in die Pflicht genommen werden, etwa durch eine europaweite Verpflichtung zu regelmäßigen Sicherheitsupdates oder die Einführung von Support-Mindestfristen. Auch die sehnlichst erwartete ePrivacy-Verordnung wird hoffentlich Regelungen für ein hohes Sicherheitsniveau bringen, unter anderem zwingende Vorgaben zur Datenverschlüsselung. Weitere Verbesserungen kann das T-Sicherheitsgesetz 2.0 bringen. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht für internetfähige Geräte vor, dass die Voraussetzungen für ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen geschaffen werden. Damit wird die IT-Sicherheit der Produkte erstmals sichtbar gemacht. Hierdurch wird eine fundierte Kaufentscheidung ermöglicht. Allgemein soll Verbraucherschutz gesetzlich als zusätzliche Aufgabe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik etabliert werden. Dafür allein sollen 169 neue Planstellen geschaffen werden“, so Sütterlin-Waack.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-3706 | Telefax 0431  988-3704 | E-Mai: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjevg

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