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Thema : Verbraucherschutz

Zu den geplanten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Begrenzung von überlangen Vertragslaufzeiten 

Letzte Aktualisierung: 17.08.2019

KIEL. Zu dem heute in den Medien bekannt gewordenen geplanten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Begrenzung von überlangen Vertragslaufzeiten etwa bei Handy-Verträgen, Zeitschriften-Abos und Verträgen mit Fitness-Studios sowie die Einführung der sogenannten Bestätigungslösung für  telefonisch geschlossene Strom- und Gasverträge erklärt Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack

Ich begrüße die Initiative der Bundesjustizministerin. Der Gesetzentwurf enthält gute Instrumente, um Verbraucherinnen und Verbraucher stärker vor Kostenfallen und telefonisch untergeschobenen Verträgen zu schützen. Insbesondere die Bestätigungslösung für telefonische Vertragsabschlüsse mit Gas- und Stromanbietern geht in die richtige Richtung. Wir sollten es aber nicht bei diesem Schritt belassen. Deshalb habe ich auf der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz den Vorschlag eingebracht, die Bestätigungslösung auf sämtliche Verbraucherverträge zu erstrecken, die auf einem von Unternehmerseite veranlassten Telefonanruf beruhen. Ich habe mich sehr gefreut, dass die Mehrheit der Länder diesem Vorschlag gefolgt ist.

Hintergrund:

Der Gesetzesentwurf des Bundes zur Begrenzung von Vertragslaufzeiten sieht vor, dass etwa Handy-Verträge, Zeitungs-Abos und Verträge mit Fitness-Studios künftig nur noch für ein Jahr abgeschlossen werden dürfen. Bei verpasster Kündigungsfrist soll sich der Vertrag nur noch um drei Monate statt um ein Jahr verlängern. Die Erweiterung der vom Bund geplanten Bestätigungslösung war bereits Thema der Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai diesen Jahres. Ziel beider Maßnahmen ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen zu schützen und ihnen den Wechsel in günstigere Tarife zu ermöglichen. 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-3706 | Telefax 0431  988-3704 | E-Mai: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjevg

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