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Thema : Verbraucherschutz

vzbv-Vorstand Müller bei Verbraucherschutzministerin Sütterlin-Waack

Letzte Aktualisierung: 18.03.2019

KIEL. Schleswig-Holsteins Verbraucherschutzministerin hat heute (18. März) den Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller, zu einem Meinungsaustausch empfangen. Bei dem Treffen in Kiel wurden unter anderem die Themen Transparenz in der Lebensmittelüberwachung, Klagemöglichkeiten von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie die Digitalisierung im Verbraucherschutz diskutiert. 

"Ich habe Herrn Müller unsere ‚analoge Pottkieker-Lösung‘ vorgestellt, mit der wir auf das gestiegene Interesse an Lebensmittel- und Gastronomiekontrollen reagieren wollen, ohne dabei die Grundrechte der Betriebe außer Acht zu lassen", erklärte Ministerin Sütterlin-Waack. "Ich bin überzeugt, dass unsere Lösung die Interessen von Verbrauchern und Unternehmern sorgsam abwägt. Die Eckpunkte sind pragmatisch und einfach umzusetzen. Die Transparenz wird nicht über eine staatliche Behörde oder das anonyme Internet hergestellt, sondern ganz unverfälscht da geschaffen, wo sie hingehört: Verbraucher und Unternehmer begegnen sich vor Ort und auf Augenhöhe und kommen unmittelbar ins Gespräch. Ganz analog eben. Die Betriebe müssen ihrerseits nicht befürchten, auf unabsehbare Zeit an den digitalen Pranger gestellt zu werden. Wir schaffen größtmögliche Transparenz bei minimalem Aufwand für alle Beteiligten." Klaus Müller sagte nach der Erörterung: "Diese ‚Pottkieker-Lösung‘ ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich begrüße sehr, dass zumindest Schleswig-Holstein jetzt einen konkreten Schritt für mehr Verbraucherinformation und -transparenz gehen will und damit eine konstruktive Diskussion anstößt".

Erörtert wurde auch die Forderung des vzbv zur Einführung von Sammel-Leistungsklagen, die auf ein geplantes Rechtssetzungspaket der Europäischen Kommission, den sog. "new deal for consumers", zurückgeht. Damit soll eine neue Klagemöglichkeit eingeführt werden, wodurch Verbraucher ihre Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche über qualifizierte Einrichtungen in Sammelklagen geltend machen können. "Dabei müssen aber einige Aspekte berücksichtigt werden, unter anderen die Integration in das jeweilige nationale Recht. Dies könnte zu erheblichen Eingriffen in die Struktur und Systematik des nationalen Verfahrensrechts führen", merkte Sütterlin-Waack an. Darüber hinaus müsse seitens der EU der Grundsatz der Subsidiarität beachtet werden. "Ich denke, wir sollten zunächst abwarten, wie sich die deutsche Musterfeststellungsklage bewährt", meinte die Ministerin.

Einigkeit bestand darüber, dass die Verbraucherzentralen bei der Digitalisierung ihrer Angebote vor großen Herausforderungen stehen. "Die Landesregierung hat die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale SH (VZ SH) mit dem Haushalt 2019 auf 1,21 Mio. Euro erhöht", sagte Sütterlin-Waack. "Darüber hinaus stellt das Land für die Umsetzung eines mit der VZ SH verabredeten Digitalkonzeptes in 2019 bis zu 150.000 € zusätzlich bereit."  Dazu war die Ministerin sich mit Klaus Müller einig, dass digitale Beratungsangebote aller Verbraucherzentralen auch sinnvoller Weise zentral entwickelt und bereitgestellt werden sollten.

Bei dem Besuch des vzbv-Vorstandes, an dem auch der Vorstand der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Stefan Bock, teilnahm, wurde deutlich, wie vertrauensvoll, konstruktiv und effektiv Verbraucherpolitik und Verbraucherarbeit hierzulande zusammenarbeiten.

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-3706 | Telefax 0431  988-3704 | E-Mai: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjevg

  

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