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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Justizministerium warnt vor gefälschten Gerichtskostenrechnungen

Letzte Aktualisierung: 25.04.2019

KIEL. Das schleswig-holsteinische Justizministerium warnt vor gefälschten Gerichtskostenrechnungen in Handelsregisterangelegenheiten. In den bislang bekannten Fällen waren als Absender/Zahlungsempfänger „Zentrale Zahlstelle Justiz“, „Handelsregisterzentrale“/ „GZR GmbH“, „Amtsgericht“/„Handelsregister“ sowie „Handelsregisterbekanntmachungen“/„Handelsregister Europäische Sammelstelle“ angegeben. Betroffen sind Unternehmen und Vereine, die eine Eintragung in das Handelsregister veranlasst haben. Die vermeintlich amtlichen Rechnungen werden zumeist in behördenähnlich gestalteten Schreiben versandt und enthalten die Aufforderung zur Zahlung einer Gebühr für die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten. Die Bescheide enthalten zum Teil umfassende Erläuterungen oder sogar Rechtsmittelbelehrungen, um den Anschein der Echtheit zu unterstreichen. Selbst aktuelle Rufnummern des zuständigen Amtsgerichts können auf der Kostenrechnung enthalten sein. Die Rechnungen sind daher nicht ohne weiteres als Fälschungen zu erkennen.

Das Justizministerium weist daher darauf hin, dass Kostenrechnungen in allen gerichtlichen Verfahren ausschließlich vom zuständigen Gericht erstellt und immer über die Landeskasse, Kontoinhaber: Finanzministerium -Landeskasse- IBAN: DE82200000000020201577- abgerechnet werden.

 

  

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