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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Justizministerin Sütterlin-Waack würdigt Sexual- und Gewaltstraftätertherapie des Zentrums für integrative Psychiatrie

Letzte Aktualisierung: 13.07.2018

KIEL. Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack hat heute (13. Juli) bei einem Besuch im „Zentrum für integrative Psychiatrie“ (ZIP) in Kiel die erfolgreiche Arbeit der Therapeutinnen und Therapeuten für die Kriminalprävention gewürdigt. „Eine gelingende Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft und somit ein effektiver Opferschutz braucht spezialisierte Beratungs- und Therapieeinrichtungen, in denen Haltungs- und Verhaltensänderungen erlernt und unterstützt werden können. Ich danke dem Zentrum für integrative Psychiatrie und allen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre langjährige, engagierte und hoch qualifizierte Unterstützung der schleswig-holsteinischen Justiz.“

Prof. Dr. Christian Huchzermeier, Direktor der Abteilung für forensische Psychiatrie und Psychotherapie, führte die Ministerin durch die Ambulanz und erläuterte die wissenschaftlichen Hintergründe und die dortige praktische therapeutische Arbeit. Das ZIP erbringt Leistungen für die schleswig-holsteinische Justiz sowohl in der ambulanten Therapie von Straftätern als auch in der Therapie von Gefangenen im Justizvollzug des Landes. Aufgabe der forensischen Ambulanz ist es zum einen, durch geeignete therapeutische Interventionen die Straftäterin bzw. den Straftäter davor zu bewahren, in alte deliktsspezifische Verhaltensmuster zurückzufallen und erneut straffällig zu werden bzw. gefährdeten Personen dabei zu helfen, nicht straffällig zu werden. Zum anderen geht es darum, riskante Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und darauf angemessen zu reagieren. Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit finden sich in den §§ 56 und 68 StGB. Gerichte können Verurteilten im Rahmen der Führungsaufsicht oder der Bewährungsaufsicht Weisungen erteilen, sich in therapeutische Behandlung zu begeben, oder sich bei Therapieeinrichtungen in bestimmten Abständen vorzustellen.

In den Justizvollzugsanstalten unterstützt das ZIP die Behandlung der Gefangenen mit psychotherapeutischen Angeboten nach § 26 LStVollzG. Diese dienen dem Resozialisierungsauftrag des Vollzuges und der Vorbereitung eines Lebens ohne Straftaten nach der Entlassung. Seit 2017 sorgen Ärzte und Psychologen des ZIP auch für die Behandlung psychisch auffälliger Gefangener in der teilstationären psychiatrischen Abteilung der JVA Neumünster.

Darüber hinaus ist das ZIP im Bundesnetzwerk „Kein Täter werden“ aktiv. Ziel dieses Projektes ist es, Männern, die auf Kinder gerichtete sexuelle Neigungen verspüren und über ein entsprechendes Problembewusstsein verfügen, die Möglichkeit zu geben, sexualtherapeutisch behandelt zu werden.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431  988-3706 | Telefax 0431  988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjevg

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