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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

„Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Frauenfacheinrichtungen“ in Kraft

Letzte Aktualisierung: 17.12.2018

KIEL. Die „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Frauenfacheinrichtungen“ ist heute (17. Dezember) im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht worden und damit in Kraft  getreten. Sie regelt Zuwendungen an Eigentümerinnen und Eigentümer von Frauenhäusern in Schleswig-Holstein aus Mitteln des InfrastrukturModernisierungsProgramms Schleswig-Holstein (IMPULS). Mit den Mitteln in einer Gesamthöhe von 6,3 Millionen Euro soll der bestehende Sanierungsstau in Frauenhäusern beseitigt werden. Förderfähig sind Neubau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

"Die Frauenhäuser sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Hilfenetzes für von Gewalt bedrohte Frauen in Schleswig-Holstein. Sie müssen aber auch in einem guten baulichen Zustand sein. Dass Frauen in Notsituationen nicht auch noch unter beengten oder schlechten Wohnverhältnissen leiden müssen, ist mir sehr wichtig", erklärte Gleichstellungsministerin Sabine Sütterlin-Waack. "Im gerade vom Landtag verabschiedeten Haushalt 2019 sind im IMPULS 2030-Programm Mittel für Bau, Erwerb, Einrichtung und Bauerhaltung, insbesondere von Frauenhäusern eingestellt. Ich gehe davon aus, dass nun sehr zeitnah Anträge gestellt werden. Damit und mit der befristeten Schaffung von bis zu 30 zusätzlichen Frauenhausplätzen, dem Wohnraumprojekt „Frauen_Wohnen“ und weiteren Maßnahmen arbeiten wir weiter intensiv daran, Frauen in Not möglichst umfangreich zu helfen", betonte die Ministerin.

  

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