Hier finden private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Antragsformulare zur Gewährung von Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben.
Die Bearbeitung der Anträge von privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern erfolgt zunächst bei den örtlichen Fürsorgestellen. Die Entscheidung über die Leistungsgewährung erfolgt durch das Integrationsamt. Dadurch werden die zur Antragsbearbeitung erforderlichen Daten an zwei verschiedenen Stellen (zunächst bei den örtlichen Fürsorgestellen und danach beim Integrationsamt) gemäß der DSGVO erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Bitte wählen Sie den Beschäftigungsort des zu fördernden Menschen mit Schwerbehinderung aus, um die passenden Anträge sowie die entsprechenden Datenschutzhinweise der für Sie zuständigen örtlichen Fürsorgestellen aufzurufen: