Navigation und Service

Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Wissenswertes zur Europawahl 2024


Am 9. Juni dürfen alle Wahlberechtigten im Norden mitbestimmen, wie das Europäische Parlament die nächsten fünf Jahre zusammengesetzt sein soll. Hier finden Interessierte Antworten auf Fragen rund um die Europawahl.

Letzte Aktualisierung: 10.05.2024

Eine junge Frau steht im hellen Sonnenlicht auf einem Platz und lächelt. Sie streckt beide Arme von sich und breitet eine Europa-Flagge wie einen Umhang hinter sich aus.
Am 9. Juni wählen die Menschen in Deutschland ihre Abgeordneten für das Europaparlament.

Von Schleswig-Holstein nach Europa: Am 9. Juni steht die nächste Europawahl an und rund 2,52 Millionen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner dürfen bei der Wahl 2024 ihr Kreuz auf dem Stimmzettel machen. Erstmals dürfen in Deutschland auch 16- und 17-Jährige das Europäische Parlament mitwählen. Noch unentschlossen? Auch dieses Jahr bietet wieder ein Wahl-O-Mat Hilfestellung, damit Interessierte sich einfacher über die Parteien und ihre Programme informieren können.

Aber was hat die Europawahl eigentlich mit den Menschen im Norden zu tun und wie werden schleswig-holsteinische Interessen in Brüssel vertreten? Welche Auswirkungen hat die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments auf Schleswig-Holstein und wie läuft die Wahl überhaupt ab? Auf diese und weitere Fragen gibt es hier Antworten:

Warum ist die Europawahl wichtig?

Rund 70 Prozent der in Deutschland beschlossenen Gesetze basieren auf Entscheidungen aus Straßburg oder der Europäischen Kommission in Brüssel. Das Mitwirken an der Gesetzgebung garantiert den Menschen in der EU wichtige Grundrechte wie Freiheit, Achtung der Menschenwürde oder Demokratie.

Mit ihrer Stimme haben Wählerinnen und Wähler daher einen Einfluss auf die europäische Politik. Zudem ist das EU-Parlament die einzige direkt gewählte Institution auf EU-Ebene. Mit der Europawahl entscheiden die Wählerinnen und Wähler, welche Abgeordneten für fünf Jahre im Europäischen Parlament im französischen Straßburg sitzen. Aktuell haben dort 705 Abgeordnete ein Mandat, davon 96 deutsche Parlamentarier. Die Parlamentarier vertreten dort die Interessen aller Menschen in der Staatengemeinschaft. und damit auch die Interessen der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner. Auf europäischer Ebene beschlossene Gesetze müssen in Deutschland umgesetzt werden und betreffen somit auch die Bundesländer.

Wer darf wählen?

Um ihr Wahlrecht in Anspruch zu nehmen, müssen die Menschen aus den 27 EU-Mitgliedsstaaten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wählerinnen und Wähler müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein – es ist die erste Europawahl in Deutschland bei der 16- und 17-Jährige wählen dürfen. Darüber hinaus müssen diejenigen "seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union" wohnen oder sich in der EU "für gewöhnlich aufhalten" (§ 6 Abs. 2 EuWG).

Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft dürfen nur einmal wählen – entweder in ihrem Heimatland oder in dem Land, in dem sich ihr aktueller Wohnsitz befindet. Eine zweifache Stimmabgabe ist verboten. Wenn sich Personen mit einer Doppelstaatsbürgerschaft entschieden haben, in welchem Land sie wählen möchten, werden sie in das Wählerverzeichnis eingetragen. Weitere Informationen finden sich im Europawahlgesetz.

Europawahlgesetz (EuWG).

Der Eintrag in das Wählerverzeichnis erfolgt durch die Heimatgemeinde. Die Gemeinden benachrichtigen alle Wahlberechtigten etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl und spätestens bis zum 21. Tag vor dem Wahltag – in Schleswig-Holstein also bis zum 19. Mai. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte die Gemeinde kontaktieren, in der sie oder er im Wählerverzeichnis gemeldet ist. Dennoch können Wählerinnen und Wähler ohne Benachrichtigungen abstimmen, wenn sie sich im Wahllokal mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Im Ausland lebende Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft (Auslandsdeutsche) können ebenfalls wählen, auch wenn sie nicht in Deutschland gemeldet sind. Nähere Informationen dazu gibt es auf den Seiten der Bundeswahlleiterin.

Die Bundeswahlleiterin: Wählen für Deutsche im Ausland.

Wie können Blinde und sehbehinderte Menschen wählen?

Auch für Menschen mit Behinderung gibt es Möglichkeiten, barrierefrei zu wählen. Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können über sogenannte Stimmzettelschablonen abstimmen. Die Stimmzettelschablone hilft dabei, sich auf dem Wahlschein zu orientieren. Mithilfe der Braille-Schrift kann die- oder derjenige im richtigen Feld ein Kreuz einzeichnen.

Sie können diese Wahlhilfe beim Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. (BSVSH) anfordern. Der BSVSH schickt allen Antragsstellern sowie seinen Mitgliedern die benötigten Unterlagen zu.

Blinden- und Sehbehindertenverband Schleswig-Holstein: Wahlschablonen und Informationen zu den Stimmzettelinhalten

Außerdem gibt es alle Informationen zur Wahl für Menschen mit Behinderung auch barrierefrei. Auf der Themenseite im Landesportal sind Audiodeskriptionen, Videos in Gebärdensprache oder Info-Hefte in Leichter Sprache verfügbar.

Barrierefreie Informationen zur Europawahl

Wie wird gewählt? Wie viele Stimmen haben Wählerinnen und Wähler?

Es wird nach dem Grundsatz des Verhältniswahlrechts gewählt, wobei jede und jeder Wahlberechtigte eine Stimme hat.

Bürgerinnen und Bürger geben ihre Stimme einer Parteiliste. Die Parteien können dabei frei entscheiden, ob sie eine gemeinsame Liste für alle Bundesländer (Bundesliste) oder eine Liste für einzelne Bundesländer (Landesliste) einreichen. In Deutschland erfolgt die Wahl durch ein geschlossenes Listensystem, bei dem die Kandidatenreihenfolge bereits festgelegt ist. Wählerinnen und Wähler stimmen daher nicht direkt für eine Kandidatin oder einen Kandidaten ab, sondern machen ihr Kreuz bei einer Partei.

Welche Alternativen gibt es für mich neben dem Wählen im Wahllokal?

Besonders eignet sich für Wahlberechtigte alternativ die Stimmabgabe per Briefwahl, wenn Sie aus verschiedenen Gründen am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können. Eine Onlinewahl ist nicht möglich. Mehr Hilfe für Wählende gibt es bei der Bundeswahlleiterin.

Die Bundeswahlleiterin: Europawahl 2024.

Wird in jedem EU-Mitgliedsstaat gleich gewählt?

Einige Regelungen können sich je nach Land unterscheiden. Nicht jedes EU-Mitglied wählt nach dem Verhältniswahlrecht und das Wahlalter ist länderübergreifend verschieden. Das EU-Parlament empfiehlt den Mitgliedsstaaten die Europawahl ab 16 Jahren, aber die Länder entscheiden selbst über das Wahlalter. 2024 dürfen 16- und 17-jährige neben Deutschland auch in Belgien, Malta, Österreich und Griechenland (dort ab 17 Jahren) wählen.

Außerdem gehen die Menschen europaweit an verschiedenen Wahltagen zur Wahlurne – die Wahlberechtigten in den Niederlanden dürfen schon am 6. Juni wählen. Während in einigen EU-Staaten wie in Frankreich die Sperrklausel bzw. Fünf-Prozent-Hürde gilt, gibt es sie in Deutschland nicht. Damit haben hierzulande auch kleine Parteien Chancen auf Sitze im EU-Parlament.

Wie erfolgt die Sitzverteilung?

Ziel der Parteien ist es, so viele Stimmen wie möglich für sich zu gewinnen. Das Verhältniswahlrecht bedeutet, dass die Sitzverteilung nach dem Stimmenanteil erfolgt, das heißt: Je mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Abgeordnete sitzen für die Partei im EU-Parlament. Die genaue Anzahl der Sitze wird über ein Rechenverfahren bestimmt.

Die Anzahl der Sitze der einzelnen Mitgliedsstaaten ist fest geregelt und richtet sich nach der Bevölkerungszahl. Da Deutschland das bevölkerungsreichste EU-Mitglied ist, darf es mit 96 Abgeordneten die meisten Parlamentarier nach Straßburg entsenden.

Weitere Informationen

Mehr zum Thema Europawahl in Schleswig-Holstein

Wahl-O-Mat Europawahl 2024

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Der Ministerpräsident - Staatskanzlei

Mastodon