Navigation und Service

Thema : Digitalisierung – Zukunftsthema für Schleswig-Holstein

Mehr Tempo beim OZG gefordert


Digitalisierungsminister Dirk Schrödter fordert im Zuge der Änderungen am Onlinezugangsgesetz den Bund auf, mehr Mut bei der Digitalisierung der Verwaltung zu zeigen.

Letzte Aktualisierung: 21.06.2023

Ein Mann sitzt mit einem Laptop auf dem Schoß auf dem Sofa.
Alle Behördengänge bequem vom heimischen Sofa aus erledigen – das ist das Ziel des Onlinezugangsgesetzes.

Eine öffentliche Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr erreichen können und bei der die Behördengänge mit dem eigenen Nutzerkonto bequem digital von zu Hause erledigt werden – dieses Szenario soll schon bald keine Zukunftsvision mehr sein, sondern gelebte Normalität. Dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage für das bundesweite Großprojekt der Verwaltungsdigitalisierung: das Onlinezugangsgesetz, kurz OZG. Das 2017 in Kraft getretene OZG muss weiterentwickelt werden, um die digitale Transformation nachhaltig voranzutreiben – da sind sich alle einig. Doch der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes stößt auf Kritik.

Entwurf der Regierung geht nicht weit genug

Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister und Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter fordert anlässlich der Beratungen zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes die Bundesregierung auf, mehr Mut bei der Digitalisierung der Verwaltung zu zeigen. In zwei aktuellen Anträgen des Landes Schleswig-Holstein im Innenausschuss des Bundesrates wurden detailliert Maßnahmen aufgelistet, die die Digitalisierung beschleunigen und damit die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung nachhaltig ermöglichen. Der vorgelegte Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des OZG geht Schrödter nicht weit genug.

"Das Onlinezugangsgesetz bedurfte unzweifelhaft einer Überarbeitung. Es darf aber seinen Namen zukünftig nicht mehr wörtlich nehmen", sagte der Digitalisierungsminister. "Es geht gerade nicht nur darum, online Zugänge zu schaffen. Wir müssen vor allem die Prozesse in den Verwaltungen in den Blick nehmen und diese vollständig digitalisieren. Dafür brauchen wir die entsprechenden Vorgaben." In diesem Sinne solle der digitale Zugang zur Verwaltung für Schrödter als fester Grundsatz im Gesetz etabliert werden. "Der Entwurf ist hier nicht mutig genug und verheddert sich in Detailregelungen, weil es der Bundesregierung an einem digitalstrategischen Zielbild fehlt." Die Bundesregierung habe es mit der Novelle des OZG verpasst, das Thema der digitalen Verwaltung ganzheitlich anzugehen und einen Entwurf zu präsentieren, der die Erfahrungen der Länder bei der bisherigen Umsetzung des Gesetzes einbindet.

Pflicht zur Nutzung eines Bürgerkontos

"Der Bund erweitert zwar die Anwendung des Gesetzes zweifelsfrei auf die kommunale Ebene und erkennt damit deren Bedeutung für die Digitalisierung der Verwaltung an. Das ist ein Fortschritt. Aber der Entwurf zeugt von einem zentralistischen Verständnis und vernachlässigt, dass die digitale Veränderung der öffentlichen Verwaltung auf föderale Kooperation basiert", ergänzte Dirk Schrödter. "Alleine die Menge an Änderungsforderungen durch die Länder zeigt, wie wenig der Bund die spezifischen Bedarfe der Landes- und Kommunalebene einbezogen hat." Als Beispiel nannte Schrödter, dass der Bund einseitig auf die Freiwilligkeit seines Nutzerkontos zur Authentifizierung setze, ohne dabei die bestehenden infrastrukturellen Lösungen der Länder in Betracht zu ziehen. "Wir empfehlen hingegen sogar eine Pflicht zur Nutzung eines Bürgerkontos. Dabei müssen aber die Lösungen, die wir bereits entwickelt haben und die interoperabel voll funktionsfähig sind, weiter eingesetzt werden können. Mit dem vorliegenden Vorschlag läuft es hingegen wieder auf unwirtschaftliche und wenig nutzerzentrierte Lösungen hinaus, die die Digitalisierung dort bremst, wo man schon deutlich weiter ist." Schleswig-Holstein rege zudem an, sämtliche über das Nutzerkonto betriebene und abgewickelte Verfahren pauschal als schriftformersetzend anzuerkennen und keine neuen Ersatzlösungen, wie Siegeldienste, zu etablieren.

Effektiver Einsatz von KI-basierten Systemen

In den vom Land Schleswig-Holstein vorgebrachten Anträgen wird der Bundesregierung ferner empfohlen, eine detailliertere Problem- und Zielbeschreibung von E-Government-Infrastrukturen vorzunehmen und die rechtlichen Grundlagen der datenbasierten Verwaltung zu schaffen, die auch den effektiven Einsatz von KI-basierten Systemen ermöglichen. Dazu zählt unter anderem, die Zulässigkeit des Einsatzes algorithmenbasierter Entscheidungsfindung und -vorbereitung in der öffentlichen Verwaltung zu normieren. "Ein Zuwarten auf den europäischen Prozess bremst den Einsatz Künstlicher Intelligenz im öffentlichen Sektor aus."

Darüber hinaus wird eine Pflicht zur vollständigen Digitalisierung der Verwaltungsleistungen empfohlen. Zugleich wird mit dem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, die Rechte der Länder an der technischen und organisatorischen Ausgestaltung des digitalen Verwaltungsverfahrens zu beachten sowie klare Regelungen für ein einheitliches Datenmanagement zu schaffen, um die Doppelerhebung von Daten zu vermeiden.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen