Alle Behördengänge auch online erledigen – das ist das Ziel des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Fünf Jahre nach dem Start hat Digitalisierungsminister Schrödter eine erste Bilanz gezogen.
Rund 140 Verwaltungsdienste, die sieben Tage in der Woche rund um die Uhr für Bürgerinnen und Bürger erreichbar sind: Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Onlinezugangsgesetzes hat Digitalisierungsminister Dirk Schrödter eine positive Zwischenbilanz für Schleswig-Holstein gezogen. "Das Onlinezugangsgesetz hat der Verwaltung einen großen Digitalisierungsschub gebracht", sagte er. Zum Ende 2022 habe der Entwicklungsprozess noch einmal deutlich Fahrt aufgenommen. "Diesen Schwung werden wir ins kommende Jahr mitnehmen, um unsere Verwaltungen auch 2023 weiter zielgerichtet zu digitalisieren." Dafür stehen nach den Planungen der Landesregierung zum Haushalt 2023 mehr als 70 Millionen Euro bereit, davon alleine fast 50 Millionen Euro aus Landesmitteln.
Viele Dienste schon jetzt digital
Im Vergleich zum Vorjahr habe sich die Zahl der vom Land angebotenen Onlinedienste 2022 verdoppelt, betonte der Minister. Auch bei den Kommunen seien immer mehr Dienste digital verfügbar. Quasi im Wochentakt kämen neue Dienste hinzu, zum Beispiel der neue Antrag auf Wohngeld.
Ein Konto für alles
Alle bereits digital verfügbaren Dienste sind per Servicekonto bequem über das Landesportal oder kommunale Portale erreichbar. Mit einem solchen Konto können die Bürgerinnen und Bürger nicht nur die Dienste im echten Norden in Anspruch nehmen, sondern auch Angebote anderer Länder sowie des Bundes. Das Land stellt den Kommunen auf Wunsch sogenannte "Bürgerportale" zur Verfügung, um die Dienstleistungen unkompliziert auf die Bedürfnisse vor Ort anzupassen. Auch bei der Finanzierung unterstützt das Land.
Hindernisse werden abgebaut
Nachholbedarf sehe er insbesondere noch bei den Nutzerzahlen, sagte Schrödter: "Die vielen bereits existierenden Möglichkeiten sind noch nicht ausreichend bekannt, dabei können sie den Gang zum Amt häufig ersparen." Schon heute könnten die Behörden in Schleswig-Holstein viele Bescheide auch digital rechtssicher an Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zustellen. Vereinzelt gebe es allerdings auch rechtliche Hürden bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, sagte Schrödter. "Mit der Task Force Digitalisierung identifizieren wir solche Hemmnisse – damit haben wir in Schleswig-Holstein einen bundesweit einmaligen Weg beschritten."
Mehr Effizienz durch Automatisierung
Online-Angebote für Bürgerinnen und Bürger seien eine wichtige Säule für die Digitalisierung im Land. Es gebe aber noch weitere wichtige Stellschrauben, um nicht nur die Anträge selbst, sondern auch den Antrags- und Bewilligungsprozess dahinter zu digitalisieren. Als Beispiel nannte der Minister beispielsweise die automatisierte Bearbeitung von Anträgen, etwa mithilfe von Algorithmen und Cloud-Lösungen. "So erreichen wir einen tiefen Grad der Digitalität unserer Verwaltungen. Da müssen wir hin, um ohne Medienbruch Anträge bearbeiten und bescheiden zu können."
Dynamik für die Digitalisierung
Ziel des 2017 verabschiedeten OZG ist es, möglichst alle Verwaltungsleistungen auf Kommunal-, Länder- sowie Bundesebene bis 2022 auch digital anzubieten. Dieser Zeitplan sei von Anfang an illusorisch gewesen, erklärte Schrödter. Die Digitalisierung der Verwaltung sei eine Daueraufgabe, die nicht zu einem konkreten Datum abgeschlossen sei. Trotzdem sei das gesetzte Datum enorm wichtig gewesen: "Es hat Dynamik in die Digitalisierung gebracht."
Ergänzende Informationen
Das Verwaltungsportal des Landes Schleswig-Holstein finden Sie unter diesem Link.
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