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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Ende der Maskenpflicht ab 1. Januar

Ab 2023 muss im Bus keine Maske mehr getragen werden – angesichts der aktuellen Krankheitswelle rät die Landesregierung bestimmten Personengruppen dennoch zum Masketragen in Innenräumen.

Letzte Aktualisierung: 12.12.2022

Am 29. April 2020 hieß es angesichts der angespannten Corona-Lage im echten Norden zum ersten Mal "Maske auf im ÖPNV". Am 1. Januar 2023 ist damit Schluss: Nach neuerlichen Beratungen mit dem Corona-Expertenrat hat die Landesregierung sich nun darauf verständigt, die Maskenpflicht im Nahverkehr auslaufen zu lassen. "Wir gehen den Weg Richtung Normalität kontinuierlich weiter", sagte Günther. "Für uns war und ist immer wichtig und entscheidend: so viel Beschränkung wie nötig, so viel Freiheit wie möglich." Die Landesregierung setze auf mehr Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme und gesunden Menschenverstand als wichtigste Mittel gegen das Virus. Die Landesregierung werde die angekündigten Änderungen noch vor Weihnachten beschließen und verkünden.

Empfehlung statt Verpflichtung

Statt der Maskenpflicht spricht die Landesregierung eine Empfehlung zum Maskentragen für Menschen aus, die selbst zu den Risikogruppen gehören, die in engem Kontakt zu Risikogruppen stehen oder die Erkältungssymptome haben. Dies gilt insbesondere dort, wo viele Menschen auf engem Raum ohne Abstände aufeinandertreffen. Grund dafür sind die vielen Atemwegserkrankungen, die sich zurzeit in Deutschland verbreiten und für hohe Auslastungen in Notaufnahmen und Kinderkliniken sorgen.

"Nach Beratung mit unserem Expertenteam haben wir uns darauf verständigt, die Maskenpflicht im ÖPNV nicht zu verlängern", sagte die stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold. "Damit läuft die Verordnung Ende des Jahres aus. Zugleich wissen wir, dass das Tragen einer Maske sich und andere vor Infektionskrankheiten schützen kann. Deshalb sprechen wir die Empfehlung aus, sich situationsbedingt und in Eigenverantwortung für das Tragen einer Maske zu entscheiden, wenn es als sinnvoll und notwendig erachtet wird."

Sich und andere schützen

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken erklärte, das Coronavirus spiele in der aktuellen Krankheitswelle nur eine untergeordnete Rolle. "Das mutierte Virus trifft darüber hinaus auf eine durch Impfung und Infektionen mittlerweile weitgehend immunisierte Bevölkerung, sodass die Krankheitsverläufe überwiegend mild sind." Andere Atemwegserkrankungen könnten nicht herangezogen werden, um staatliche Corona-Schutzvorkehrungen zu rechtfertigen. "Gegen die derzeit vor allem zirkulierenden Influenza-, RS- oder andere Viren kann sich jeder allerdings effektiv schützen: durch eingeübte Hygieneregeln, freiwilliges Maskentragen und das Wahrnehmen von Impfangeboten wie der Grippeschutzimpfung bei Hausärzten und in unseren Impfstellen."

Weitere Regeln bleiben bestehen

Alle weiteren bestehenden Corona-Regeln blieben bestehen, kündigte der Ministerpräsident an. Für positiv getestete Personen gilt damit weiterhin: Wer Symptome hat, bleibt zu Hause. Symptomlose Personen müssen außerhalb der eigenen Wohnung fünf Tage lang in Innenräumen eine Maske tragen, außerdem dürfen sie in diesem Zeitraum keine medizinischen und pflegerischen Einrichtungen betreten, in Pflegeeinrichtungen arbeiten oder Menschenansammlungen wie Weihnachtsmärkte besuchen.

Aufzeichnung der Pressekonferenz

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