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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Das Entlastungspaket für unser Land

Angesichts der deutlich gestiegenen Energiepreise hat die Landesregierung verschiedene Vorhaben zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in Schleswig-Holstein umgesetzt.

Letzte Aktualisierung: 19.12.2022

Ministerpräsident Daniel Günther und Finanzministerin Monika Heinold stehen an Rednerpulten.
Ministerpräsident Daniel Günther und Finanzministerin Monika Heinold stellten die Vorhaben in Kiel vor.

Gemeinsam gut durch den Winter kommen – das war die Leitlinie nach dem Energie-Spitzengespäch der Landesregierung in Kiel Anfang September 2022. Hier beriet das Kabinett mit mehr als 80 Vertreterinnen und Vertretern unter anderem aus Kommunen, Wirtschaft und Sozialverbänden über die Energieversorgung im kommenden Winter.

Zentrales Thema des Spitzengesprächs war die Beratung des 8-Punkte-Entlastungspaketes der Landesregierung. Schleswig-Holstein wird mit diesem Paket eigene Soforthilfen und neue Förderprogramme auflegen, bestehende Programme aufstocken und diese mit Darlehensprogrammen sowie mehreren Härtefallfonds ergänzen. Ein Schwerpunkt des Landespakets ist dabei die Förderung erneuerbarer Energien, um die Energie-Unabhängigkeit voranzutreiben.

Weitere Informationen zum Energie-Spitzengespräch

Unser Programm – was schon auf dem Weg ist

1. Energie-, Sozialleistungs- und Schuldnerberatungen sicherstellen und ausbauen

Das Verbraucherschutzministerium arbeitet mit weiteren Ressorts daran, niedrigschwellige Angebote mit den Schwerpunkten in der Energie- und Schuldnerberatung zu identifizieren und diese bei der Bewältigung ihrer aktuellen und zukünftigen Beratungsleistung zu unterstützen.

Darüber hinaus ist es für die Bürgerinnen und Bürger in mehreren Kommunen möglich, digital einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Weitere Informationen

Weitere Informationen

Beratungsstellen der Verbraucherzentrale im Land

Energieberatungsangebote der Verbraucherzentrale

2. Aufstockung des Klimaschutzprogramms für Bürgerinnen und Bürger

Die Landesregierung wird das erfolgreiche Förderprogramm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" mit einem Volumen von 75 Millionen Euro neu auflegen. Bereits im Januar 2023 sollen Menschen in Schleswig-Holstein neue Förderanträge einreichen können. Gefördert werden etwa Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen, Balkon-Solarkraftwerke, Batteriespeicher sowie Wallboxen. Weitere Informationen

3. Förderprogramm für kommunale Klimaschutzinvestitionen/ Investitionen in die Wärmewende

Das Land will die kommunale Ebene bei Planung und Erreichung der Energie- und Wärmewende durch die Einrichtung eines Sondervermögens und gezielte Förderungen unterstützen. Hierfür werden 150 Millionen Euro zur Verfügung stehen, die Land und Kommunen jeweils zur Hälfte aufbringen werden. Zur Erreichung der Ziele im Bereich der Wärmewende sollen vor allem Vorhaben gefördert werden, die der Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien dienen. Zudem sollen Einzelprojekte förderfähig sein und spezielle Finanzierungmöglichkeiten angeboten werden. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu werden derzeit erarbeitet.

4. Förderung von Projekten zur Dekarbonisierung der Wirtschaft

Ebenfalls gefördert werden sollen einzelne Projekte, die besonders geeignet sind, den Verbrauch fossiler Rohstoffe zu reduzieren und diese durch klimaneutrale Energieträger zu ersetzen. Dafür stehen 45 Millionen Euro bereit. Bislang wurden zwei Projekte zur Fernwärmeversorgung in Flensburg und Brunsbüttel ausgewählt. Darüber entwickelt das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit der WT.SH ein entsprechendes Programm für kleine und mittlere Unternehmen.

Auf Bundesebene setzt sich das Umweltministerium beim Bundeswirtschaftsministerium dafür ein, dass konkrete Wasserstoff-Projekte in Schleswig-Holstein gefördert werden.

5. Härtefallfonds für Bürgerinnen und Bürger

Die Landesregierung setzt 15 Millionen Euro zur Senkung der Kita-Beiträge mit geringen und mittleren Einkommen ein. Die Entlastung greift zum 1. Januar und hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2023. Eltern in den entsprechenden Einkommensbereichen, die bislang von keiner Ermäßigung bei den Kita-Beiträgen profitierten, können diese bei dem jeweiligen Träger vor Ort beantragen. Weitere 5 Millionen Euro werden über einen Härtefallfonds für Bürgerinnen und Bürger in besonderen Notlagen ausgegeben. Weitere Informationen

6. Härtefallfonds für Vereine und Verbände

Mit einem Härtefallfonds in Höhe von 20 Millionen Euro will das Land Vereine und Verbände, insbesondere Einrichtungen aus den Bereichen Sport, Kultur, Minderheiten und Soziales wie auch Frauenfacheinrichtungen unterstützen.

Sport: Neun Millionen Euro stehen bereit, um die im Zusammenhang mit den steigenden Energiepreisen entstandenen wirtschaftlichen Notlagen in Sportvereinen und -verbänden abzumildern. Voraussetzung für die Gewährung von Härtefallhilfen ist eine durch die Energiepreiserhöhung entstandene wirtschaftliche Notlage im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. April 2023. Anträge können in dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2023 durch den gemeinnützigen Verein oder Verband gestellt werden. Weitere Informationen

Kultur: Die Landesregierung steht im engen Austausch mit der Bundesregierung über Empfängerkreis und Höhe der Bundeshilfen zunächst für die Heizperiode Oktober 2022 bis April 2023. Der Landes-Härtefallfonds wird die Bundeshilfen ergänzen.

7. Unterstützungsprogramm für Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen

Weitere 15 Millionen Euro will die Landesregierung für die Kindertageseinrichtungen, allgemein- und berufsbildende Schulen sowie Hochschulen bereitstellen, um Energiekostensteigerungen abzufedern.

Schulen: Mit vier Millionen Euro fördert das Land die Energiekosten für den Betrieb von Schwimmhallen und Freibädern in kommunaler Trägerschaft. Das gilt für die Schwimmhallen und Freibäder,  in denen im Schuljahr 2022/23 Schulschwimmunterricht für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen stattgefunden hat oder stattfindet.  Ziel ist es, trotz der gestiegenen Energiekosten weiterhin Schwimmunterricht für Schülerinnen und Schülern anzubieten. Eine weitere Million Euro steht bereit, um smarte Heizkörperthermostate in Klassen-/Fachräumen in allgemein- und berufsbildenden Schulen in kommunaler sowie in freier Trägerschaft (Ersatzschulen einschließlich dänischer Schulen gemäß § 115 SchulG) zu finanzieren.

Hochschulen: Die staatlichen Hochschulen und die Medizin sollen ebenfalls bei der Abfederung der Energiekosten unterstützt werden. Hier wird das Land – wie mit den Hochschulen abgestimmt – diesen fünf Millionen Euro zusätzlich in 2023 zuweisen. Die Mittel können sowohl für klimafreundliche Investitionen als auch zur Übernahme der steigenden Energiekosen direkt genutzt werden.

Kindertagesstätten: Das Land stellt fünf Millionen Euro als Inflationsausgleich zur Verfügung. Damit werden der sogenannte Sachkostenbasiswert, der Sachkostenzuschlag, die Mindesthöhen für die Sachaufwandpauschale und der Pauschalsatz pro Kind für die Kindertagespflege zum 1. Januar 2023 für die dann folgenden 12 Monate angehoben. Mit diesen Schritten soll dafür gesorgt werden,  dass die wichtige Betreuung und Bildung auch in den schwierigen Zeiten erfolgen kann.

8. Darlehensprogramm für Unternehmen, KMU und soziale Unternehmen sowie Stadtwerke

Mit dem dritten Nachtragshaushalt schafft das Land einen zusätzlichen Bürgschaftsrahmen von 500 Millionen Euro, um Unternehmen zu unterstützen, die durch gestiegene Energiekosten in finanzielle Probleme geraten sind. Zudem soll der Nachtragshaushalt eine Vorsorge für die Folgekosten der Krisen in Höhe von bis zu 170 Millionen Euro ermöglichen. Darin enthalten sind unter anderem bis zu 30 Millionen Euro für die energetische Sanierung und die verstärkte Nutzung regenerativer Energien in Landesliegenschaften. Weitere Informationen

Für die kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) hat das Land Anfang November 2022 einen Mittelstandssicherungsfonds Energie mit einem Volumen von 200 Millionen Euro aufgelegt. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle KMU, die aufgrund der hohen Energiekosten in einen Liquiditätsengpass gekommen sind oder planerisch kommen werden. Das Programm ist gezielt auf die Unternehmen zugeschnitten, die akut Geld brauchen, aber unter den aktuellen Rahmenbedingungen bei ihrer Hausbank keinen Kredit bekommen würden. Dazu zählen auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Pflegeheime. Weitere Informationen

Außerdem hat die Landesregierung einen 50-Millionen-Euro-Schutzschirm für Vermieterinnen und Vermieter in Schleswig-Holstein gespannt. Alle Vermieterinnen und Vermieter – ob groß, ob klein, ob Wohnungsunternehmen oder private Vermieterin oder Vermieter können auf ihre Hausbank zugehen. Die IB.SH beteiligt sich bei Bedarf am Risiko der Hausbanken bei der Bereitstellung von Liquidität für die Vorfinanzierung hoher Energiekosten. Wenn im Einzelfall die Hausbank das Risiko teilen möchte, greift der Schutzschirm und die IB.SH beteiligt sich. Damit wird so allen Vermieterinnen und Vermietern bei einem unverschuldeten kurzfristigen Liquiditätsengpass verlässlich und wirksam geholfen. Die IB.SH bereitet sich derzeit auf eine mögliche Inanspruchnahme des Schutzschirms vor. Weitere Informationen

Bereits umgesetzt ist ein Schutzschirm für Stadtwerke: Ab sofort können in finanzielle Schwierigkeiten geratene kommunale Energieversorger staatliche Garantien zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen erhalten. Das Gesamtvolumen des Schutzschirms beträgt 250 Millionen Euro. Pro Stadtwerk ist ein Stabilisierungsvolumen von mindestens 500.000 Euro vorgesehen, der Höchstbetrag liegt bei 20 Millionen Euro pro antragsstellendem Stadtwerk. Weitere Informationen

Für die Unterstützung von Jugendhilfe-Einrichtungen laufen zurzeit die Abstimmungen innerhalb des Sozialministeriums. Darüber hinaus wurden Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden sowie weiteren Verbänden zur möglichen Ausgestaltung geführt.

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