Zu den Besonderheiten, die das Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holsteins (MBG) von den Personalvertretungsgesetzen anderer Länder unterscheiden, zählt neben dem Prinzip der Allzuständigkeit des Personalrats auch die gesetzliche Verankerung der Arbeitsgemeinschaften der Personalräte, die nach § 46 Abs. 3 MBG "in allen Angelegenheiten (zu beteiligen sind), die von allgemeiner Bedeutung sind und über den Geschäftsbereich einer obersten Landesbehörde hinausgehen".
Mit dieser Beschreibung hat der Gesetzgeber den Arbeitsgemeinschaften ein Zuständigkeitsgebiet zugewiesen, das sich thematisch in weiten Teilen mit dem Aufgabenfeld Spitzenorganisationen der Gewerkschaften deckt, mit denen die obersten Landesbehörden (gemäß § 59 MBG) Vereinbarungen über allgemeine Regelungen, "die über den Geschäftsbereich einer obersten Landesbehörde hinausgehen", treffen. Aus diesem Grund befassen sich sowohl Gewerkschaften als auch die Arbeitsgemeinschaften mit Themen wie dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, IT-Angelegenheiten, dem Laufbahnrecht, dem Beurteilungswesen und so weiter.
Unabhängig davon bleiben aber die Personalvertretungen in den einzelnen Dienststellen für die Mitbestimmung "vor Ort" zuständig und sind somit auch Hauptansprechpartner für die konkreten Belange der Beschäftigten.
Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte
Die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte (AGdHPR) wird gebildet aus
- den Hauptpersonalräten,
- dem Hauptrichterrat,
- dem Hauptstaatsanwaltsrat
- sowie den Personalräten der obersten Landesbehörden, bei denen kein Hauptpersonalrat besteht (Landesrechnungshof und Landtag).
Somit erstreckt sich die Zuständigkeit der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte auf alle – derzeit rund 57.000 - Beschäftigten der Landesverwaltung. Bert Schinkel-Momsen ist der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte beim Land Schleswig-Holstein.
Arbeitsgemeinschaft der Personalräte der obersten Landesbehörden
Für ressortübergreifende Angelegenheiten, die lediglich die Ebene der obersten Landesbehörden betreffen, bilden deren Personalräte die Arbeitsgemeinschaft der Personalräte der obersten Landesbehörden (AGoL).
Hannelore Britz ist die Vorsitzende der AGoL.
Geschäftsstelle
Die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte und die Arbeitsgemeinschaft der Personalräte der obersten Landesbehörden haben eine gemeinsame Geschäftsstelle, die in der Staatskanzlei angesiedelt ist.
Kontakttable AGHPR
Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen
Die rechtlichen Grundlagen für die Bildung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen (AGHSbV) beim Land Schleswig-Holstein finden sich im Schwerbehindertengesetz; allerdings stellt § 86 Abs. 3 MBG klar, dass eine Vertreterin oder ein Vertreter dieser Arbeitsgemeinschaft an allen Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene teilnehmen kann.
Vorsitzender der AGHSbV ist Mario Eggers.
Monatliche Sitzungen und Jahresgespräche
Während bei den monatlichen Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften vor allem aktuelle Einzelthemen beraten werden, stehen bei den turnusmäßigen Jahresgesprächen mit dem Ministerpräsidenten eher Fragen von grundsätzlicher Bedeutung im Vordergrund. Die Tagesordnung der Jahresgespräche und die Themen gemeinsamer Fortbildungsveranstaltungen werden zwischen den Vorständen der Arbeitsgemeinschaften abgestimmt.