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Land und Kommunen treffen Vereinbarung über die Bundesmittel zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten – Einigung über neues Standortkonzept für Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes

Letzte Aktualisierung: 15.07.2024

KIEL. Die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände (KLV) haben sich über die weitere Finanzierung der Aufnahme und Integration von Geflüchteten in Schleswig-Holstein geeinigt. In der getroffenen Vereinbarung wird die Verwendung und Weiterleitung der entsprechenden Bundesmittel für die Jahre 2024 und ab 2025 einvernehmlich geregelt. Dabei wird auch die Finanzierung von Förderprogrammen neu aufgesetzt: Verschiedene Förderprogramme des Landes, die bisher über den Ukraine-Notkredit finanziert wurden, laufen Ende 2024 aus und werden nicht verlängert. Ab dem Jahr 2025 wird die Finanzierung durch eine Aufteilung von Bundesmitteln sowie eine Erhöhung des Integrationsfestbetrags im kommunalen Finanzausgleich sichergestellt. Zudem haben sich Land und Kommunen über ein neues Standortkonzept für Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete verständigt.

Ministerpräsident Daniel Günther: "Die Herausforderungen der Migrations- und Flüchtlingspolitik können Bund, Land und Kommunen nur gemeinsam und bei einem fairen Lastenausgleich bewältigen. In Schleswig-Holstein haben Land und Kommunen von Anfang an den Schulterschluss gesucht und ziehen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten an einem Strang. Dafür danke ich den Städten und Gemeinden, die den zahlreichen Aufgaben vor Ort mit viel Ausdauer und enormem Engagement begegnen. Gemeinsam haben wir mit der aktuellen Vereinbarung erneut eine gute, faire und tragfähige Lösung für unser Land entwickelt. Das zeigt, dass wir uns aufeinander verlassen können und dass beide Seiten gerade auch in herausfordernden Zeiten ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung nachkommen."

Marc Ziertmann, Geschäftsführer des Städteverbandes Schleswig-Holstein erklärte für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände: "Die Bewältigung der Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration von Zufluchtsuchenden bleibt eine große Herausforderung für die kommunale Ebene, für die sie dringend auf Unterstützung des Landes und des Bundes angewiesen ist. Mit der Einigung ist es zunächst gelungen, einen Kompromiss über die Weiterleitung der Bundesmittel im Jahr 2025 an die Kommunen zu finden. Die Kommune leisten weiter mit hohem Engagement einen großen Beitrag für die Bewältigung der schwierigen Situation. Bund und Länder bleiben aber in der Pflicht, die Kommunen in Zeiten hoher Zugangszahlen weitgehend von den finanziellen Mehrbelastungen freizuhalten und hierfür die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen."

Integrationsministerin Aminata Touré: "Wir freuen uns über die einvernehmliche Lösung und gute Zusammenarbeit mit den Kommunen. Mit dieser Vereinbarung sind wir auch für den Fall gut vorbereitet, dass in den kommenden Monaten wieder mehr Geflüchtete zu uns kommen. Unser neues Standortkonzept mit aktiven und inaktives Plätzen in den Erstaufnahmen wird dafür sorgen, dass wir auch auf aktuelle Entwicklungen noch schneller reagieren können."

Finanzministerin Monika Heinold: "Es ist wichtig und richtig, dass die finanzielle Unterstützung des Bundes maßgeblich bei den Kommunen ankommt. Die Kommunen übernehmen vor Ort die zentrale Rolle bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten und es ist ein wichtiges Signal, dass wir als Land die nötige finanzielle Unterstützung bereitstellen."

Zur Finanzierung:

Ab 2024 stellt der Bund eine Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 7.500 Euro je Asylerstantrag zur Verfügung. Diese Pauschale wird im Verhältnis von 90 (Kommunen) und 10 (Land) aufgeteilt. Die Kommunen erhalten damit 6.750 Euro pro Asylerstantrag. Das Land stockt zudem den Integrationsfestbetrag im Finanzausgleichsgesetz um 2 Mio. Euro auf 13 Mio. Euro zugunsten der Kreise und kreisfreien Städte auf. Aus diesen Mitteln wird ab 2025 die dauerhafte Finanzierung der vorhandenen Stellen zur Koordinierung der Integration und Teilhabe (KIT-Stellen) in den Kommunen übernommen.

Im laufenden Jahr ändern sich die Grundlagen der Finanzierung zunächst nicht. Den Kommunen werden die im Jahr 2024 nicht abgerufenen Mittel aus laufenden Förderprogrammen des Landes (beispielsweise zur Unterhaltung und zum Betrieb von temporären Gemeinschaftsunterkünften) als Pauschalbetrag zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erhalten die Kommunen einmalig 10 Mio. Euro, um die Kosten im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie Aufwendungen für die Unterbringung von Geflüchteten (Hausmeisterdienste, Wachdienste, Dolmetschung, Sozialarbeit usw.) abzudecken. 

Darüber hinaus wird das Programm zur Erstattung von Herrichtungskosten in der bestehenden Form in 2024 fortgesetzt. Anträge können bis zum 30. September 2024 gestellt werden. Die Kommunen stellen sicher, alle erforderlichen Anträge und Maßnahmen so umzusetzen, dass die Mittel bis zum 31. Dezember 2024 abgeflossen sind. Die Aufnahmepauschalen Asyl und Ukraine werden in 2024 unverändert weitergezahlt. Gleiches gilt für die Finanzierung von Stellen zur Koordinierung von Integration und Teilhabe.

Zum Standortkonzept:

Das Land und die Kommunen haben sich darauf geeinigt, dass das Standortkonzept des Landes in ein aktives (6.250 Plätze) und inaktives (3.750 Plätze) Konzept von insgesamt 10.000 Plätzen umgesetzt wird. Mit der Reduzierung der aktiven Plätze wird frühestens im November 2024 begonnen. Eine vollständige Umsetzung des Gesamtkonzeptes erfolgt in 2025. Personen, die eine schlechte Bleibeperspektive haben und zurückgeführt werden können, werden weiterhin nicht in die Kommunen verteilt, sondern werden bis zur Rückführung in den Landesunterkünften behalten, soweit es der bundesgesetzliche Rahmen zulässt. Das Land sichert zu, die vierwöchige Ankündigungsfrist zur Verteilung von Geflüchteten in die Kommunen beizubehalten.

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