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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Minister Schrödter zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes: Ein guter Tag für den Datennutz in Schleswig-Holstein


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Letzte Aktualisierung: 22.05.2024

KIEL. In Schleswig-Holstein können Gesundheitsdaten für Forschungszwecke künftig besser bereitgestellt und genutzt werden. Mit der heute (am 22. Mai) im Landtag beschlossenen Änderung des Landeskrankenhausgesetzes unterstreicht der echte Norden seinen Anspruch, Vorreiteier bei der Digitalisierung, der Datennutzung und Künstlichen Intelligenz einzunehmen.

"In unseren Krankenhäusern liegen derzeit unzählige Gesundheitsdaten, die für die medizinische Forschung von höchster Bedeutung sind, einfach ungenutzt herum. Unsere exzellenten Forscherinnen und Forscher im klinischen Bereich haben bisher keinen ausreichenden Zugang zu diesen vorhandenen Daten, was die Verbesserung von Therapiemöglichkeiten verhindert und einen Standortnachteil für Schleswig-Holstein bedeutet", sagte Digitalisierungsminister Dirk Schrödter im Landtag. "Diese Datenschätze dürfen wir nicht weiter liegenlassen. Wir müssen sie heben. Und das tun wir mit der Änderung des Landeskrankenhausgesetzes. Gemeinsam schaffen wir mehr Datennutz: Heute ist ein guter Tag für unser Land."

Das bisherige Landeskrankenhausgesetz (LKHG) Schleswig-Holstein sah keine Möglichkeit vor, Patientendaten ohne Einwilligung der Betroffenen für Forschungszwecke zu verarbeiten. Die Beschränkungen im LKHG treffen insbesondere die innovativen Forschungsbereiche Big Data und Künstliche Intelligenz.

Schrödter verdeutlichte in seiner Rede, dass moderne medizinische Forschung nicht ohne die umfassende Nutzung von Daten und den Einsatz von KI funktioniere. So sei Künstliche Intelligenz auf umfangreiche und qualitativ hochwertige Daten angewiesen. Ebenso könne die moderne personalisierte Medizin – also die Diagnose, Behandlung und Vorbeugung von Krankheiten auf Grundlage persönlicher Besonderheiten wie Genetik, Umwelteinflüsse und Lebensstil – nur dann gelingen, wenn große Datenmengen ausgewertet werden. 

"Die Änderung ist deshalb so wichtig, weil sie das Wohl von Patientinnen und Patienten durch verbesserte Therapiemöglichkeiten stärkt, einen Beitrag zur Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer Forschenden leistet, für unser starkes KI med Ökosystem eine Grundlage bildet und Voraussetzung für das weitere Gedeihen des Digitalstandorts Schleswig-Holstein ist", so Schrödter weiter.

Dank der jetzigen Weiterentwicklung des Rechtsrahmens werde das Potenzial der Daten nun genutzt. Schleswig-Holstein beseitige unnötige landesinterne Hürden und mache dadurch zukünftig das möglich, was in anderen europäischen Ländern unter demselben europäischen Datenschutzrecht auch möglich sei.

"Die Novelle des Landeskrankenhausgesetzes beweist, wie ernst es uns mit der umfassenden Verfügbarkeit von Daten ist. Das muss auch Vorbild für andere Bereiche sein", sagte Schrödter. "Die Datenschätze helfen uns, Lösungen für die großen gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit zu finden – sei es die Energie- und Klimawende oder die Mobilität der Zukunft. Heute gehen wir einen ersten Schritt, dem weitere folgen werden für noch mehr Datennutz in unserem Land."

Verantwortlich für diesen Pressetext: Vivien Albers, Cornelia Schönau-Sawade | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | E-Mail: regierungssprecherin@stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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