KIEL. Die Landesregierung will europaweit die Regional- und Minderheiten im EU-Markenrecht stärker schützen. Dafür setzt sich der Minderheitenbeauftragte des Ministerpräsidenten, Johannes Callsen im Europäischen Parlament ein. "Die Besonderheiten der Regional- und Minderheitensprachen müssen im Rahmen des europäischen Markenrechts stärker geschützt werden, um Schutzbelegungen traditioneller friesischer Begriffe zu vermeiden
", sagte Callsen heute (14. September) im Rahmen einer Anhörung der interfraktionellen Arbeitsgruppe "Traditionelle Minderheiten, nationale Gemeinschaften und Sprachen
" in Straßburg. Hintergrund sei die Eintragung des friesischen Begriffs "Öömrang" als geschützte Marke auf europäischer Ebene. Dadurch sehe sich die friesische Volksgruppe mit einer Benachteiligung ihrer Sprache im Markenschutz konfrontiert, so der Minderheitenbeauftragte.
Das Problem sei, dass Begriffe aus Regional- und Minderheitensprachen dann als Marke eingetragen werden können, wenn ihre Bedeutung in den sogenannten "maßgeblichen Verkehrskreisen
" nicht bekannt sei: "Diese Hürde zur Eintragung als geschützte Marke ist für ‚kleine Sprachen‘ jedoch unverhältnismäßig hoch, denn naturgemäß sind Begriffe aus den Regional- und Minderheitensprachen nur einem eingeschränkten Personenkreis bekannt
", sagte Callsen. Deshalb sei eine Klarstellung dieses Sachverhalts im Rahmen der Unionsmarkenverordnung nötig, die künftig bei der Eintragung von Schutzrechten verstärkt auf die besonderen Belange der Regional- und Minderheitensprachen Rücksicht nehmen solle.
"Durch die Anmeldung des EU-Markenschutzes steht die friesische Volksgruppe nun vor der Herausforderung, ihre eigenen Begriffe und Aussprüche zur Vermarktung von regional hergestellten Produkten in Nordfriesland nicht mehr verwenden zu dürfen. Dieser Umstand ist völlig inakzeptabel
", betonte Callsen. "Dieser Sachverhalt stellt allerdings nicht nur für die friesische Volksgruppe, sondern auch für andere Minderheiten und Volksgruppen in Europa eine potentielle Bedrohung ihrer Sprachen dar und erfordert daher umgehende Lösungen, die den Schutz von Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht garantieren
", so der Minderheitenbeauftragte.
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