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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

Fairer Lastenausgleich bei der Unterbringung Schutzsuchender aus der Ukraine: Landesregierung unterstützt Kommunen - Vereinbarung unterzeichnet



Letzte Aktualisierung: 26.09.2022

KIEL. Die Landesregierung wird die Kommunen in Schleswig-Holstein bei den Kosten der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden aus der Ukraine stärker finanziell unterstützen. Das kündigten Ministerpräsident Daniel Günther und seine Stellvertreterin, Finanzministerin Monika Heinold, heute (26. September) in Kiel an. Zuvor hatten sie mit Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Sozialministerin Aminata Touré, Energieminister Tobias Goldschmidt, Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen und den Vorsitzenden der kommunalen Landesverbände - Gemeindetag, Städtebund, Städtetag und Landkreistag - eine "Folgevereinbarung zur Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine" unterzeichnet.

"Es kann uns nur gemeinsam gelingen, den geflüchteten Menschen aus der Ukraine in Schleswig-Holstein eine Bleibe, Sicherheit und Geborgenheit zu geben", sagte Günther: "Dieser gesellschaftlichen Aufgabe sind wir uns bewusst. Daher stehen wir seit Beginn des russischen Angriffskrieges und der damit einsetzenden Fluchtbewegung nach Schleswig-Holstein im engen und intensiven Austausch mit den kommunalen Landesverbänden und haben uns jetzt auf einen fairen Lastenausgleich verständigt." Alle Akteure seien sich einig, dass Integration mehr sei als eine sichere Bleibe. Bildungsangebote und Betreuung für die Familien, für Kinder und für Jugendliche müssten ebenfalls gesichert seien: "Auch hier haben wir mehr finanzielle Unterstützung durch das Land zugesichert. Mit diesen wichtigen Aufgaben lassen wir die Kommunen nicht alleine", so der Ministerpräsident.

Die stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold sagte: "Erneut stehen Land und Kommunen zusammen, um die täglich wachsenden Herausforderungen zu meistern. Das ist ein gutes und wichtiges Signal in unsicheren Zeiten. Die Integrationsarbeit für die Menschen, die zu uns kommen, findet vor Ort statt, dort finden sie Wohnraum und Unterstützung. Dass sich die Kommunen in diesem Zusammenhang auch bereit erklärt haben, gemeinsam mit dem Land ein 150 Millionen Euro schweres Programm für die kommunale Wärmewende auf den Weg zu bringen, ist großartig. Damit geht Schleswig-Holstein einen weiteren Schritt, um sein Energieeinsparziele zu erreichen und um auf regenerative Energie umzustellen. Das ist genau der richtige Weg, um die Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, ihre Energiekosten zu reduzieren und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende zu leisten."

Bereits im April hatte die Landesregierung den Kommunen ihre Unterstützung bei der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Ukraine-Flüchtlingen zugesichert. Die Folgevereinbarung geht jetzt noch darüber hinaus. So wurden den Kommunen weitere finanzielle Mittel acht Millionen Euro für die Vorhaltekosten und für die Herrichtung von Gemeinschaftsunterkünften und Wohnraum zugesagt. Die Kosten der Unterkunft sollen den Kommunen nicht nur in Höhe der vom Bund bereitgestellten 17 Millionen Euro erstattet werden, sondern eventuell darüberhinausgehende Kosten werden im Verhältnis 90:10 von Land und Kommunen abgerechnet. Das Land wird außerdem die bereits entstandenen Kosten für die Notunterkünfte in den Kreisen und kreisfreien Städte bis Ende des Jahres übernehmen.

Wie im April zugesagt, stellt das Land in diesem Jahr den Kommunen für das Aktionsprogramm für familienunterstützende Maßnahmen für Geflüchtete zur Betreuung und Teilhabe von Kindern 15 Millionen Euro zur Mitfinanzierung (Beteiligungsquote des Landes 90 Prozent) von Betreuungsangeboten außerhalb der Regelsysteme zur Verfügung. Es wurde eine Flexibilisierung der Mittel sowie eine Ausweitung auf das Jahr 2023 vereinbart. Außerdem gibt es finanzielle Unterstützung bei weiteren Integrationsaufgaben und Sozialleistungen.

Schutzsuchende aus der Ukraine sollen Grundsicherung erhalten. Fehlen jedoch unmittelbar nach der Einreise formelle Voraussetzungen, wie z.B. eine von der Ausländerbehörde auszustellende Fiktionsbescheinigung, werden vorübergehend Leistungen auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes gewährt, die von Land und Kommunen im Verhältnis 90:10 getragen werden.

Die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Landesverbände betonten, dass sie weiterhin vor großen Herausforderungen stehen: Der Kieler Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer (Städtetag) sagte: "Mit der Vereinbarung gelingt uns ein wichtiger Lückenschluss für die Vorleistungen der kommunalen Ebene auf Grundlage der bisherigen Prognosen für das Fluchtgeschehen. Die kommunale Ebene blickt mit Sorge auf die weitere Entwicklung. Deshalb ist es notwendig, dass der Bund und die Länder schnell einen Flüchtlingsgipfel einberufen und, in dem auch die Kommunen am Tisch sitzen, um die notwendige Erhöhung der Aufnahmekapazitäten der Länder, Fragen der gerechten Verteilung und der angemessenen Kostenerstattung gemeinsam zu beraten."

Landrat Reinhard Sager (Landkreistag) sagte: "Es ist gut, dass wir nun wesentliche Finanzierungsfragen geklärt haben. Das hilft uns und gibt uns mehr Planungssicherheit. Dennoch stehen wir weiterhin vor immensen Herausforderungen. Wir müssen dringend deutlich mehr Plätze für die Aufnahme von Geflüchteten schaffen. Dafür brauchen wir eine gemeinsame Strategie, die mehr Plätze auf Landesebene vorsieht und den Rahmen für kommunale Notunterkünfte regelt."

Für den Städtebund sagte Christiane Küchenhof: "Viele Kommunen sind an der Belastungsgrenze bei der Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Zufluchtsuchenden. Umso wichtiger ist es, Vereinbarungen über einen Lastenausgleich zu treffen und das Signal zu senden, dass die Kommunen konkrete Hilfestellung erhalten."

Für den Gemeindetag sagte Thomas Schreitmüller: "Heute wurde ein wichtiger Zwischenschritt erreicht. Jetzt muss die Vereinbarung schnell umgesetzt werden. Die Gemeinden und Ämter stehen aber vor weiteren großen Herausforderungen, vor allem fehlende Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge, hoher Betreuungsaufwand, Mehraufwand für die Ausweitung des Wohngeldes und stark steigende Energiekosten."

Kommunen beteiligen sich am Sondervermögen "Klimaneutrale Kommune"

Außerdem wird in der Vereinbarung die verbindliche Zusage der Kommunen festgehalten, dass sich die Kommunen mit 75 Millionen Euro am Sondervermögen des Landes "Klimaneutrale Kommune" beteiligen. Auch das Land stellt dafür 75 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden sollen kommunale Klimaschutzinvestitionen wie beispielsweise nachhaltige Nah- und Fernwärmenetze. Das Förderprogramm war Teil des millionenschweren 8-Punkte-Entlastungspakets, das Anfang September beim Energie-Spitzengespräch verabredet wurde.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Cornelia Schönau-Sawade | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | Fax 0431 988-1977 | E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk

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