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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei : Thema: Ministerien & Behörden

Daniel Günther

Ministerpräsident

"European Media Freedom Act" im Bundesrat: Länder zeigen Europäischer Kommission die gelbe Karte



Letzte Aktualisierung: 25.11.2022

BERLIN/KIEL. Der Bundesrat hat sich in der heutigen (25. November) Sitzung deutlich zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (der sogenannte "European Media Freedom Act" – EMFA) positioniert. Mit dem Verordnungsvorschlag verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, umfassende europäische Vorgaben und Standards zur Harmonisierung des sog. "Binnenmarkts für Mediendienste" unter Regulierung der Presse, des privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie digitaler Online-Medien zu erlassen.

Medienminister Dirk Schrödter sagte dazu: "Selbstverständlich teilen die Länder einmütig das Ziel der Europäischen Kommission, in Europa unabhängige Medien und Meinungsvielfalt zu bewahren. Dies darf aber nicht zulasten bereits gut funktionierender Mediensystemen in den Mitgliedstaaten gehen, insbesondere darf die Medienvielfalt auf regionaler Ebene nicht gefährdet werden."

Der Bundesrat beschloss zum Vorhaben nicht nur die Abgabe einer von Schleswig-Holstein mitinitiierten Stellungnahme, sondern auch – als schärferes Schwert – gegen den Vorschlag die so genannte "Subsidiaritätsrüge" zu erheben. Mit diesem Instrument kann der Bundesrat bestimmte Verstöße der Europäischen Union gegen die Kompetenzordnung rügen. Vorliegend beanstandet der Bundesrat, dass die Europäische Union ihre Kompetenzen überschreiten würde, weil ihr keine Regelungszuständigkeit in diesem Umfang für die Medien zusteht. Diese Kompetenz liegt im Bereich der Medienvielfalt bei den Mitgliedstaaten und in Deutschland bei den Ländern. Die Europäische Kommission stützt ihren Vorschlag allein darauf, Hürden für den freien Dienstleistungsverkehr im europäischen Binnenmarkt durch Vereinheitlichung des Rechts in der EU abzubauen.

Medienminister Dirk Schrödter: "Die Sicherung von Medienvielfalt entzieht sich– gerade auch auf regionaler Ebene – rein marktwirtschaftlichen Logiken des Binnenmarktes, wie sie der Europäischen Kommission vorschweben. Sie kann daher nicht einseitig von Brüssel in dieser Form verordnet und zentral beaufsichtigt werden. Aus guten Gründen haben wir in Deutschland eine fein austarierte, dezentrale und damit vielfältige Medienordnung in Verantwortung der Länder, die auch die Erfordernisse der lokalen und regionalen Medien im Blick behält."

Zum Hintergrund:

Die Europäische Kommission hat den Verordnungsvorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU am 16. September 2022 vorgelegt (BR Drs. 514/22).

Gemäß den Europäischen Verträgen (Zusatzprotokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit) können die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten binnen acht Wochen nach der Übermittlung des Entwurfs eines Gesetzgebungsaktes der Europäischen Union in einer begründeten Stellungnahme an die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission darlegen, weshalb der Entwurf ihres Erachtens nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Jedem Mitgliedstaat sind zwei Stimmen zugeteilt, wobei bei einem Zweikammernparlament, wie in Deutschland (der Bundesrat gilt neben dem Bundestag als eine von zwei Parlamentskammern), die beiden Stimmen auf die beiden Kammern verteilt werden. Die insgesamt 39 Parlamente bzw. Parlamentskammern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union können zusammen 54 Stimmen abgeben. Die Rechtsfolgen einer Subsidiaritätsrüge richten sich nach der Anzahl der abgegebenen Stimmen:

  • Für eine Gelbe-Karte (Überprüfung des Vorhabens) wird ein Drittel der Stimmen benötigt.
  • Für eine Orange-Karte (Überprüfung mit Vorlage beim Europäischen Parlament und Europäischen Rat) werden 50 Prozent der Stimmen benötigt.

Da in Deutschland die Gesetzgebungszuständigkeit für die Rundfunk- und Presseregulierung gemäß Art. 30, 70 Grundgesetz bei den Ländern liegt, haben die Länder sich entschlossen, binnen der dafür vorgesehenen Frist bis zum 12. Dezember 2022 über den Bundesrat als Länderkammer die entsprechenden Einwände geltend zu machen.

Die Subsidiaritätsrüge wird nun durch die Bundesratsverwaltung an die EU übermittelt.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Cornelia Schönau-Sawade | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | Fax 0431 988-1977 | E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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