Aufgaben eines Ministerpräsidenten
Der Ministerpräsident beruft die Ministerinnen und Minister und vertritt Schleswig-Holstein in allen Angelegenheiten des Landes nach außen. Er führt den Vorsitz in der Regierung und leitet die Geschäfte.
Der Ministerpräsident ist Dienstherr von mehr als 56.000 Beschäftigten im Landesdienst. Dazu zählen neben den Beamten und den Angestellten in den Behörden auch die Lehrkräfte an Schulen und die Polizisten.
Ministerpräsidenten seit 1946
Schleswig-Holstein ist seit dem Zweiten Weltkrieg von 14 Ministerpräsidenten und einer Ministerpräsidentin regiert worden. mehr lesen