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Finanzamt für
Zentrale Prüfungsdienste
: Thema: Ministerien & Behörden

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Änderung und Mitteilung Ihrer Bankverbindung

Hier können Sie dem Finanzamt Ihre neue oder geänderte Bankverbindung mitteilen.

Änderung von Bankverbindungen

Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM)

Seit 2013 ist die Lohnsteuerkarte digital.

Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM)

Finanzamtssuche

Über das Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) können Sie das örtlich zuständige Finanzamt ermitteln.

Finanzamtsuche

Finanzämter in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es 17 Finanzämter. Die örtlichen Grenzen der Finanzämter sind historisch gewachsen. Ihre räumlichen Zuständigkeiten entsprechen nicht den Kreisgrenzen.

Alle Finanzämter

Finanzämter nach steuerlichen Zuständigkeiten

Spezielle Steuerarten sind auf wenige Finanzämter in Schleswig-Holstein konzentriert. Hier finden Sie die Übersicht, welche Steuerart in welchem Finanzamt bearbeitet wird.

Zuständigkeiten

Wechsel der Steuerklasse

Wie oft kann ich meine Steuerklasse ändern?

Als Ehegatten/eingetragene Lebenspartner können Sie eine günstigere Lohnsteuerklassenkombination (IV/IV auf III/V oder umgekehrt) beim Finanzamt beantragen. Gleiches gilt für die An- oder Abmeldung von Kindern (Anleitung).

Dafür benötigen Sie das Formular Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern: zur Formularsammlung

Für Eheschließungen seit 2020 gilt: Mit der Eheschließung werden automatisch die Steuerklassen IV/IV vergeben. Eine rückwirkende Änderung der Steuerklassen, z. B. auf III/V (bis zum Tag der Eheschließung) ist möglich. 

Wann muss ich die Steuerklasse ändern?

Alle Arbeitnehmer, also auch Ledige, müssen dem Finanzamt mitteilen, wenn bei ihnen die Voraussetzungen für eine ungünstigere Steuerklasse erfüllt sind (zum Beispiel die Voraussetzungen für Steuerklasse II sind weggefallen). Dies gilt auch, wenn eine geringere Zahl von Kinderfreibeträgen zu berücksichtigen ist.
Auch im umgekehrten Fall, wenn die Voraussetzungen für eine günstigere Steuerklasse eintreten, können Sie eine Änderung beantragen.
 
Alle Änderungen zu Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen werden über das ELStAM-Verfahren elektronisch übermittelt. 

Hinweis:

Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber, dass Sie einen Antrag auf "Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale" gestellt haben. So kann der Arbeitgeber für die nächste Gehaltanweisung die Daten beim Finanzamt abrufen.

 

Wann wirken die Änderungen?

Diese Änderungen wirken sich erst im nachfolgenden Monat aus.

Broschüren des Finanzministeriums

Informationen für Grenzpendler:innen

Bilinguales deutsch-dänisches Angebot der Finanzämter Flensburg und Nordfriesland (Hauptstelle Leck)

Informationsblatt für Grenzpendler:innen - Informationer for grænsependlere

Kfz-Steuer

Für die Kfz-Steuer ist das Hauptzollamt zuständig.

Zoll - Kraftfahrzeugsteuer

SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren

Hier finden Sie Informationen des Finanzministeriums Schleswig-Holstein zum SEPA-Verfahren.

Sepa Lastschriftverfahren

Steuerliche Identifikationsnummer - SteuerID

Für die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig.

Bundeszentralamt für Steuern - Steuer-Identifikationsnummer

Weiterführende Links

Vereine und Steuern

Arbeitshilfe für Vereinsvertreter:innen: Broschüren und Links

Körperschaftsteuer und Vereine

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