Hier finden Sie Informationen zum Amtsbezirk und zu den Aufgaben des Finanzamtes Ostholstein.
Letzte Aktualisierung: 11.01.2024
Aufgaben und Zuständigkeiten
Amtsbezirk
Das Finanzamt Ostholstein ist zuständig für:
Städte:
Fehmarn
Heiligenhafen
Neustadt
Oldenburg
Bad Schwartau
Gemeinden der Ämter:
Lensahn
Oldenburg-Land
Ostholstein-Mitte
amtsfreie Gemeinden:
Dahme
Grömitz
Grube
Großenbrode
Ratekau
Scharbeutz
Süsel
Timmendorfer Strand
Kellenhusen
Weitere Aufgaben
Steuerfälle von natürlichen Personen und Mitunternehmerschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
Das Finanzamt Ostholstein bearbeitet Steuerfälle des Finanzamtsbezirks Lübeck, in denen natürliche Personen und Mitunternehmerschaften Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielendafür.
Abgegebene Aufgaben an andere Finanzämter
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Das Finanzamt Kiel ist landesweit für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig.
Lohnsteuer-Arbeitgeberstellenaufgaben und Lohnsteueraußenprüfung
Die Lohnsteuer-Arbeitgeberstellenaufgaben und die Lohnsteueraußenprüfung (ohne Aufgaben der Erhebung und Haftung nach Abgabenordnung) werden vom Finanzamt Lübeck wahrgenommen.
In Schleswig-Holstein gibt es 17 Finanzämter. Die örtlichen Grenzen der Finanzämter sind historisch gewachsen. Ihre räumlichen Zuständigkeiten entsprechen nicht den Kreisgrenzen.
Spezielle Steuerarten sind auf wenige Finanzämter in Schleswig-Holstein konzentriert. Hier finden Sie die Übersicht, welche Steuerart in welchem Finanzamt bearbeitet wird.
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