Steuerfälle von natürlichen Personen und Mitunternehmerschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
Für Steuerfälle, in denen natürliche Personen und Mitunternehmerschaften Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen, ist das Finanzamt Plön zuständig.
In Schleswig-Holstein gibt es 17 Finanzämter. Die örtlichen Grenzen der Finanzämter sind historisch gewachsen. Ihre räumlichen Zuständigkeiten entsprechen nicht den Kreisgrenzen.
Spezielle Steuerarten sind auf wenige Finanzämter in Schleswig-Holstein konzentriert. Hier finden Sie die Übersicht, welche Steuerart in welchem Finanzamt bearbeitet wird.
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