Hier finden Sie Informationen zum Amtsbezirk und zu den Aufgaben des Finanzamtes Lübeck.
Letzte Aktualisierung: 29.03.2022
Aufgaben und Zuständigkeiten
Amtsbezirk
Das Finanzamt Lübeck ist zuständig für:
das Stadtgebiet Lübeck.
Weitere Aufgaben
Körperschaftsteuer
Das Finanzamt Lübeck bearbeitet Angelegenheiten der Körperschaftsteuer für folgende Bezirke:
alle oben genannten Bezirke
Finanzamtsbezirk Ostholstein
Finanzamtsbezirk Ratzeburg
Lohnsteuer-Arbeitgeberstellenangelegenheiten und Lohnsteueraußenprüfung:
Das Finanzamt Lübeck ist auch für die Lohnsteuer-Arbeitgeberstellenangelegenheiten und Lohnsteueraußenprüfung für folgende Finanzamtsbezirke zuständig, ohne Aufgaben der Erhebung und Haftung nach Abgabenordnung:
alle oben genannten Bezirke
Finanzamtsbezirk Ostholstein
Finanzamtsbezirk Ratzeburg
Finanzamtsbezirk Stormarn
Abgegebene Aufgaben an andere Finanzämter
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Das Finanzamt Kiel ist landesweit für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig.
Steuerfälle von natürlichen Personen und Mitunternehmerschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
In Schleswig-Holstein gibt es 17 Finanzämter. Die örtlichen Grenzen der Finanzämter sind historisch gewachsen. Ihre räumlichen Zuständigkeiten entsprechen nicht den Kreisgrenzen.
Spezielle Steuerarten sind auf wenige Finanzämter in Schleswig-Holstein konzentriert. Hier finden Sie die Übersicht, welche Steuerart in welchem Finanzamt bearbeitet wird.
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