Die Steuerverwaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, bis zu zwei aktuelle Bankverbindungen (z.B. Personen- und Betriebssteuern getrennt) zu einer Steuernummer in Ihrem zuständigen Finanzamt speichern zu lassen. Jede neue Angabe einer Bankverbindung ist grundsätzlich ein Widerruf früherer Kontonennungen.
Um die Datensicherheit und Rechtswirksamkeit der genannten Bankverbindung(en) zu gewährleisten, stehen Ihnen für die Anzeige oder Änderung ausschließlich folgende Möglichkeiten frei zur Verfügung:
- Brief mit eigenhändiger Unterschrift
- Fax (Telefax, Computerfax, Funkfax) nur auf landeseigenem Vordruck mit eigenhändiger Unterschrift
- De-Mail
Als Hilfsmittel steht Ihnen der landeseigene Vordruck „Änderung meiner /unserer Bankverbindung“ im Internet zum Ausfüllen und anschließendem Druck (Original für die Versendung und Zweitschrift für Ihre Unterlagen) zur Verfügung.
Sofern Sie bereits in ELSTER (https://www.elster.de) ein Benutzerkonto (Registration erforderlich) besitzen, können Sie ab Ende November 2019 über „Formulare & Leistungen“ > „alle Formulare“ > „Anträge,…“ einen elektronischen Antrag „Änderung der Bankverbindung“ an Ihr Finanzamt senden.
Bitte beachten Sie den gesonderten Link für „Vordrucke/Mandate“ zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.