Finanzamt
Bad Segeberg: Thema: Ministerien & Behörden
Formulare
Hier finden Sie Informationen zur elektronischen Steuererklärung und zur Steuererklärung auf Papier.
Letzte Aktualisierung: 09.09.2018
ELSTER - digital, schnell und sicher
Sie können Ihre Steuererklärung digital, schnell und sicher über ELSTER (Elektronische Steuer-Erklärung) abgeben. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung. Mit dem persönlichen elektronischen Zertifikat können Sie alle Anwendungen nutzen. Dazu müssen Sie sich registrieren.
"Mein ELSTER" unterstützt neben der Einkommensteuererklärung auch:
die Umsatzsteuererklärung
die Gewerbesteuererklärung
die Körperschaftsteuererklärung
die Umsatzsteuer-Voranmeldung
die Lohnsteuer-Anmeldung
die Lohnsteuerbescheinigung
die Einnahmeüberschussrechung (EÜR)
den Fragebogen zur steuerlichen erfassung
zahlreiche Formulare für Anträge bei Ihrem Finanzamt.
Weitere Programme, mit denen die Daten der Steuererklärung ebenfalls elektronisch übermittelt werden können, finden Sie unter www.elster.de.
Belege nur nach Aufforderung einreichen
Bitte beachten Sie die Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ab dem Veranlagungszeitraum 2017:
Zu Steuererklärungen müssen Sie grundsätzlich keine Belege mehr einreichen. Werden zur Prüfung noch Belege benötigt, fordert das Finanzamt diese schriftlich bei Ihnen an. Bitte halten Sie die Belege mindestens für die Zeiträume vor, die in diesem Schreiben genannt werden.
Formulare zum Ausdrucken
Falls Sie Ihre Steuererklärung auf Papier machen, finden Sie hier Vordrucke und andere Formulare zum Herunterladen:
Der Großteil der Vordrucke ist bundeseinheitlich gestaltet. Die Formulare werden nur noch im Format FormsForWeb (FFW) bereitgestellt. Diese Vordrucke können online ausgefüllt und gespeichert oder als leeres PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Ausdrucken und einwerfen
Die Vordrucke können nicht per E-Mail von Ihrem Finanzamt angenommen werden. Bitte drucken Sie die Formulare aus und versenden Sie diese als Brief an das für Sie zuständige Finanzamt. Hier finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt.
Bitte beachten Sie:
Ihr Ausdruck muss im Wortlaut, im Format und in der Seitenzahl sowie Seitenfolge mit den amtlichen Vordrucken übereinstimmen. Er muss über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren haltbar und gut lesbar sein.
Hinweis zur Verwendung von Cookies
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: