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Finanzamt
Bad Segeberg
: Thema: Ministerien & Behörden

Formulare


Hier finden Sie Informationen zur elektronischen Steuererklärung und zur Steuererklärung auf Papier.

Letzte Aktualisierung: 09.09.2018

ELSTER - digital, schnell und sicher

Sie können Ihre Steuererklärung digital, schnell und sicher über ELSTER (Elektronische Steuer-Erklärung) abgeben. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung. Mit dem persönlichen elektronischen Zertifikat können Sie alle Anwendungen nutzen. Dazu müssen Sie sich registrieren.

Alle Informationen dazu: www.elster.de.

Was kann ELSTER?

"Mein ELSTER" unterstützt neben der Einkommensteuererklärung auch:

  • die Umsatzsteuererklärung
  • die Gewerbesteuererklärung
  • die Körperschaftsteuererklärung
  • die Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • die Lohnsteuer-Anmeldung
  • die Lohnsteuerbescheinigung
  • die Einnahmeüberschussrechung (EÜR)
  • den Fragebogen zur steuerlichen erfassung
  • zahlreiche Formulare für Anträge bei Ihrem Finanzamt.

Weitere Programme, mit denen die Daten der Steuererklärung ebenfalls elektronisch übermittelt werden können, finden Sie unter www.elster.de.

Belege nur nach Aufforderung einreichen

Bitte beachten Sie die Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ab dem Veranlagungszeitraum 2017:

Zu Steuererklärungen müssen Sie grundsätzlich keine Belege mehr einreichen. Werden zur Prüfung noch Belege benötigt, fordert das Finanzamt diese schriftlich bei Ihnen an. Bitte halten Sie die Belege mindestens für die Zeiträume vor, die in diesem Schreiben genannt werden.

Formulare zum Ausdrucken

Falls Sie Ihre Steuererklärung auf Papier machen, finden Sie hier Vordrucke und andere Formulare zum Herunterladen:

Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung

Bundesweit einheitliche Formulare

Der Großteil der Vordrucke ist bundeseinheitlich gestaltet. Die Formulare werden nur noch im Format FormsForWeb (FFW) bereitgestellt. Diese Vordrucke können online ausgefüllt und gespeichert oder als leeres PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Ausdrucken und einwerfen

Die Vordrucke können nicht per E-Mail von Ihrem Finanzamt angenommen werden. Bitte drucken Sie die Formulare aus und versenden Sie diese als Brief an das für Sie zuständige Finanzamt. Hier finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt.

Bitte beachten Sie:

Ihr Ausdruck muss im Wortlaut, im Format und in der Seitenzahl sowie Seitenfolge mit den amtlichen Vordrucken übereinstimmen. Er muss über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren haltbar und gut lesbar sein.

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