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Dienstleistungszentrum
Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
: Thema: Ministerien & Behörden

Hinweis zum monatlichen Eingabeschluss

Bis wann können Änderungen für die nächste Abrechnung berücksichtigt werden?

Letzte Aktualisierung: 16.12.2024

Veränderungen, die Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Bezüge/Ihres Entgelts haben, müssen dem Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) rechtzeitig vor dem sogenannten Eingabeschluss vorliegen, um verarbeitet werden zu können. Ihre Mitteilung oder die Ihrer zuständigen Personaldienststelle sollte das DLZP daher in der Regel spätestens bis zum Freitag vor dem jeweiligen Eingabeschluss – siehe Terminplanung 2025 erreichen. Nur dann können die Eingaben noch pünktlich vorgenommen und zum nächsten Auszahlungstermin berücksichtigt werden.

 Nur dann können Ihre Bezüge/Ihr Entgelt bereits zum folgenden Ersten eines Monats angepasst werden. Dieser sogenannte Eingabeschluss liegt fast immer um die Mitte eines Monats vor dem nächsten Auszahlungstermin.

 Aufgrund der komplexen technischen Abläufe eines Monatsabschlusses ist ein späterer Zeitpunkt nicht möglich. Eingaben, die nach dem Eingabeschluss erfolgen, greifen daher erst einen Monat später.

  

Terminplanung 2025*:

Eingabeschluss jeweils bis spätestens 15 Uhr:                                  Bei Beamtinnen und Beamte im  aktiven Dienst oder im Ruhestand Gehalt /Pension für MonatBei Tarifbeschäftigten Gehalt für Monat
11. Dezember 2024Januar 2025Dezember 2024
15. JanuarFebruarJanuar 2025
12. FebruarMärzFebruar
12. MärzAprilMärz
15. AprilMaiApril
14. MaiJuniMai
11. JuniJuliJuni
16. JuliAugustJuli
13. AugustSeptemberAugust
17. SeptemberOktoberSeptember
15. OktoberNovemberOktober
12. NovemberDezemberNovember
12. Dezember 2025Januar 2026Dezember 2025

*Aus technischen Gründen kann es im Einzelfall zu einem vorgezogenen Eingabeschluss kommen.

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