Wo melde ich mich krank bzw. gesund?
Die Krank- bzw. Gesundmeldung erfolgt ausschließlich bei Ihrer personalverwaltenden Dienststelle.
Ich bin länger als 6 Wochen krank und erhalte trotzdem Entgelt. Warum?
Auf Grund des in der Mitte des Monats liegenden Monatsabschlusses kommt es vor, dass Krankmeldungen nicht rechtzeitig für den aktuellen Abrechnungsmonat von den personalverwaltenden Dienststellen eingegeben werden können. Das Abrechnungssystem geht dann davon aus, dass Sie wieder genesen sind und zahlt Entgelt anteilig für den Rest des Monats (Zeitraum der in der vorangegangenen Krankmeldung nicht berücksichtigt war) an Sie aus. Da dieses Entgelt zu Unrecht gezahlt wurde, ist es von Ihnen an das DLZP zurückzuzahlen.
Wann habe ich Anspruch auf Krankengeldzuschuss?
Der Krankengeldzuschuss ergibt sich aus dem § 22 TVL. Hier wird in der Beschäftigung von einem und 3 Jahren unterschieden. Wichtig ist, dass die entsprechenden Fristen auch dann ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit gelten, wenn während der Arbeitsunfähigkeit die Beschäftigungszeit von einem oder 3 Jahren erreicht wird. Für die Berechnung des Zeitraums des Krankengeldzuschusses zählt die Arbeitsunfähigkeit ab dem 1. Tag der Krankheit. Also auch die Entgeltfortzahlung. Im Weiteren sind die 13 bzw. 39 Wochen eine Jahresfrist. Das bedeutet, dass jeder Krankheitstag im Kalenderjahr mitgerechnet wird. Unabhängig davon, ob es sich um Vorerkrankungszeiten handelt. Beim Jahreswechsel kann der Anspruch des Krankengeldzuschusses wiederaufleben. Dann wird zur Berechnung nur noch der letzte Krankheitszeitraum berücksichtigt.
Aufgrund der konkreten Berechnung kann es sein, dass kein Zuschuss zur Auszahlung kommt.