Wann wird die Jahressonderzahlung im Regelfall ausgezahlt?
Die Jahressonderzahlung wird mit dem Entgelt für den Abrechnungsmonat November ausgezahlt.
Wann habe ich Anspruch auf die Jahressonderzahlung?
Tarifbeschäftigte, die am 1. Dezember in einem Beschäftigungsverhältnis beim Land Schleswig-Holstein stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.
Warum habe ich nicht die volle Jahressonderzahlung erhalten?
Der Anspruch auf die Jahressonderzahlung vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Sie keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts wegen Krankheit oder Urlaub haben.
Die Verminderung erfolgt jedoch nicht:
- für Mutterschutzzeiten,
- für Elternzeit bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren ist
- für Zeiten mit Anspruch auf Krankengeldzuschuss