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Dienstleistungszentrum
Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
: Thema: Ministerien & Behörden

Versorgungsauskunft

Hier finden Sie umfassende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Versorgungsauskunft.


Letzte Aktualisierung: 26.07.2023

Wann kann ich eine erneute Versorgungsauskunft beantragen?

Wurde bereits eine Auskunft erteilt, haben Sie einen erneuten Anspruch frühestens nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Auskunftserteilung. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn zwingende Gründe für eine neue Auskunft wie z.B. drohende Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung vorliegen.

Wann bekomme ich eine Versorgungsauskunft?

Sie müssen ein berechtigtes Interesse an einer Versorgungsauskunft haben. Dies liegt vor, wenn

• Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben (jedoch nur bei Antragseingang bis spätestens 6 Monate vor Eintritt in den Ruhestand),
• eine Freistellung vom Dienst (Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung) bestand, besteht oder beabsichtigt ist,
• eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bevorsteht oder
• Sie die Vorlage einer Versorgungsauskunft aufgrund anderer Vorschriften verlangen, z.B. zur Vorlage für einen Immobilienkreditvertrag.

Zum Download bereitgestellt gibt es hier den Antrag auf Erteilung einer Versorgungsauskunft (PDF, 998KB, Datei ist nicht barrierefrei).

und die Ausfüllhilfe zum Antrag auf Erteilung einer Versorgungsauskunft (PDF, 202KB, Datei ist barrierefrei)

Was ist eine Versorgungsauskunft?

Eine Versorgungsauskunft ist eine Berechnung der zu erwartenden Versorgungsbezüge bei Versetzung in den Ruhestand. Sie wird auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Kriterien erteilt. Sie kann verständlicherweise nur auf Basis der derzeitigen Rechtslage erfolgen. Weitere Informationen haben wir als rechtliche Grundlagen zur Versorgungsauskunft für Sie zusammengefasst.

Ich erfülle die Kriterien nicht. Wie kann ich dennoch erfahren, wie hoch meine Versorgungsbezüge sein werden?

Sie können die zu erwartenden Versorgungsbezüge ganz einfach selbst fiktiv berechnen. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Versorgungsrechner.

Bitte beachten Sie, dass Sie aus dieser Berechnung keine Rechtsansprüche herleiten können.

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