Ich bin geschieden und nach Scheidungsurteil zum Versorgungsausgleich verpflichtet. Ab wann und in welcher Höhe werden meine Versorgungsbezüge gekürzt?
Die Kürzung der Versorgungsbezüge beginnt mit dem Eintritt in den Ruhestand, soweit die Entscheidung über den Versorgungsausgleich im aktiven Dienst rechtskräftig geworden ist. Der Kürzungsbetrag errechnet sich aus dem vom Familiengericht festgestellten monatlichen Ausgleichsbetrag. Die seit dem Ende der Ehezeit eingetretenen Erhöhungen oder Verminderungen der beamtenrechtlichen Bezüge sind zu berücksichtigen.
Weitere Informationen können Sie unseren Informationen zum Versorgungsausgleich nach einer Ehescheidung entnehmen.
Ich möchte vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand gehen. Hat das Auswirkungen auf die Höhe meiner Versorgungsbezüge?
Die Versorgungsbezüge werden um einen Versorgungsabschlag vermindert,
wenn Sie
- wegen Schwerbehinderung,
• auf eigenen Antrag vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder
• wegen Dienstunfähigkeit
in den Ruhestand versetzt werden.
Informationen und Ausnahmeregelungen finden Sie in unseren rechtlichen Grundlagen zum Versorgungsabschlag.