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Dienstleistungszentrum
Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
: Thema: Ministerien & Behörden

Familienbezogene Fragen und Sonderzahlungen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu familienbezogenen Themen sowie Sonderzahlungen.


Letzte Aktualisierung: 19.07.2023

Erhalte ich Familienzuschlag?

Wollen Sie Familienzuschlag beantragen? Oder haben Sie bislang Familienzuschlag erhalten, doch ist dieser nicht mehr auf Ihrer Abrechnung ausgewiesen?

Wenden Sie sich bitte telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an die zuständige Mitarbeiterin oder den zuständigen Mitarbeiterim DLZP.
Wir beraten Sie gern und senden Ihnen ggf. entsprechende Antragsunterlagen zu.

Die Telefonnummer der für Sie zuständigen Mitarbeiterin oder des für Sie zuständigen Mitarbeiters finden Sie oben rechts auf Ihrem Abrechnungsblatt.

Habe ich Anspruch auf eine Mütterrente?

Nein. Die am 23. Mai 2014 vom Deutschen Bundestag als Teil des sogenannten „Rentenpakets“ beschlossene und am 1. Juli 2014 in Kraft getretene sogenannte "Mütterrente" betrifft derzeitige und künftige Bezieher einer gesetzlichen Rente. Für die derzeitigen und künftigen Bezieher von beamtenrechtlicher Versorgung gibt es keine entsprechende gesetzliche Regelung und es besteht damit kein Anspruch.

Ich habe Fragen zum Kindergeld. Wo erhalte ich Antworten?

Das Kindergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.

Fragen können Sie an die kostenfreie Service-Rufnummer der Familienkasse der BA 0800 4 5555 35 richten.

Die Servicezeiten sind montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr.

Habe ich einen Anspruch auf eine Sonderzahlung im Dezember eines Jahres?

Versorgungsempfängerinnen und -empfänger haben folgenden Anspruch auf eine Sonderzahlung:
Bis zur Besoldungsgruppe A10 erhalten Sie mit der Versorgung für den Monat Dezember 330,00 €. Versorgungsberechtigte mit höherer Besoldung (also ab A11), erhalten keine Sonderzahlung.
Witwen und Witwern stehen 200,00 € zu, Waisengeldberechtigten 50,00 €.
Unabhängig von der Besoldungsgruppe erhalten alle Versorgungsberechtigten für ein im Dezember im Familienzuschlag zu berücksichtigendes Kind jeweils 400,00 €.
Beachten Sie bitte, dass alle hier genannten Beträge steuerpflichtige Bruttobeträge sind.

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