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Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
: Thema: Ministerien & Behörden

Steuer- und Abgabenfragen

Hier finden Sie umfassende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit Ihrer Besoldung im öffentlichen Dienst.

Letzte Aktualisierung: 13.07.2023

Welche Steuerklasse gilt für wen?

Steuerklasse I gilt für Ledige, Steuerklasse II für Ledige oder Geschiedene mit Kindern. Die Steuerklassen III, IV und V gelten für Verheiratete, hierbei ist die Wahl der Steuerklasse einkommensabhängig. Steuerklasse VI gilt ab dem zweiten Beschäftigungsverhältnis.

Wie setzen sich meine Abgaben zusammen, wenn ich verbeamtet bin?

Die Abgaben setzen sich zusammen aus Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag; evtl. Kirchensteuer und persönlichen Abzügen (wie z. B. vermögenswirksame Leistungen). Weitere "nachträgliche Abzüge" wie die private Krankenversicherung sind hier nicht erfasst.

Welche Freibeträge kann ich geltend machen?

Sie können Kinderfreibeträge und steuerliche Jahres-/ Monatsfreibeträge beantragen. Die Geltendmachung erfolgt gegenüber dem Finanzamt. Die Besoldung berücksichtigt die durch das Finanzamt festgesetzten Freibeträge im laufenden Lohnsteuerabzug.

Was ist ELStAM?

ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Elektronische Lohnsteuerkarte) ist ein elektronisches Verfahren. Die Angaben (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt.

Meine Lohnsteuerabzugsmerkmale sind nicht korrekt bzw. sollen geändert werden. Was muss ich jetzt machen?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Hier liegt die Zuständigkeit für alle Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale. Ab 2012 müssen sämtliche antragsgebundene Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Diese Anträge sind - wie bisher - bis zum 30. November des laufenden Kalenderjahres auf amtlichen Vordrucken zu stellen.

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