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Dienstleistungszentrum
Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
: Thema: Ministerien & Behörden

Bezüge und Abrechnungen

Hier finden Sie umfassende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Bezüge und die Abrechnung von Bezügen im öffentlichen Dienst.

Letzte Aktualisierung: 13.07.2023

Was ist der Unterschied zwischen Bezügestelle und Personalstelle?

Die Personal verwaltende Dienststelle ist für die personalrechtlichen Angelegenheiten Ihres Dienstverhältnisses zuständig. Die Bezügestelle – der Fachbereich Besoldung im DLZP – dagegen bearbeitet die bezügerechtlichen Angelegenheiten Ihres Dienstverhältnisses.

Wie setzen sich meine Abgaben zusammen, wenn ich verbeamtet bin?

Die Abgaben setzen sich zusammen aus Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag; evtl. Kirchensteuer und persönlichen Abzügen (wie z. B. vermögenswirksame Leistungen). Weitere "nachträgliche Abzüge" wie die private Krankenversicherung sind hier nicht erfasst.

Bis wann können Änderungen für die nächste Abrechnung berücksichtigt werden?

Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier: Hinweis zum monatlichen Eingabeschluss.

Was finde ich auf meinem Abrechnungsblatt?

Anbei finden Sie eine Bildbeschreibung. Zum vergrößern bitte auf die Lupe klicken.

Abrechnungsblatt

Warum bekomme ich nicht immer eine Bezügemitteilung?

Eine Bezügemitteilung wird aus wirtschaftlichen Gründen nur dann erstellt, wenn sich bei der Berechnung der Bezüge Änderungen im Vergleich zum Vormonat ergeben. Ändert sich zum Beispiel die Höhe des Steuerabzugs, der Familienstand oder z. B. der Beschäftigungsumfang, wird eine Bezügemitteilung erstellt.

Was ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung?

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung wurde im Jahr 2005 eingeführt. Alle lohnsteuerrechtlichen Daten werden durch den Arbeitgeber elektronisch an die jeweils zuständigen Finanzämter der Beschäftigten übermittelt. Den Beschäftigten wird die Lohnsteuerbescheinigung in Papierform zugesandt. Der Versand erfolgt in der Regel bis Mitte März der Folgejahre.

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